Einrichtungen, die Genehmigungen unterliegen

In dieser Rubrik finden Sie sämtliche Informationen und Verfahren betreffend:

  • den Besitz und die Verwendung von Geräten, die ionisierende Strahlungen abgeben;
  • den Transport radioaktiver Stoffe;
  • die Verbringung und Durchfuhr radioaktiver Strahlenquellen;
  • die Entsorgung ausgedienter Strahlenquellen;
  • hoch radioaktive Strahlenquellen.

Bestimmte Einrichtungen in Luxemburg besitzen radioaktive Substanzen oder setzen Geräte ein, die ionisierende Strahlungen abgeben können. Dabei handelt es sich hauptsächlich um:

  • Krankenhäuser mit ihren nuklearmedizinischen Abteilungen;
  • Forschungslabore;
  • industrielle Laboratorien.

Öffentliche und private Behörden verwenden ebenfalls Röntgengeräte, insbesondere zur Durchführung von Gepäck- und Postkontrollen.

Radioaktive Substanzen kommen in einem breiten Spektrum von Anwendungsbereichen zum Einsatz:

  • Behandlung und Diagnostik im medizinischen Bereich;
  • Tracer für Forschungszwecke;
  • Oberflächenanalyse;
  • Prüfungen von Niveau und Dicke;
  • zerstörungsfreie Gammagrafie-Prüfungen in der Industrie.

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