Transport radioaktiver Stoffe

Transporte radioaktiver Stoffe müssen den geltenden Bestimmungen der internationalen Übereinkommen und Vorschriften entsprechen, die den Transport von Gefahrgut regeln.

Die zuständige großherzogliche Instanz für die Erteilung vorheriger Genehmigungen für den Transport radioaktiver Substanzen ist der Gesundheitsminister. Die Beförderung kann per Straßenverkehr, Luftfracht oder anderweitig erfolgen.

Der Genehmigungsantrag ist beim Gesundheitsminister zu stellen, der dann die Abteilung Strahlenschutz (Division de la Radioprotection) beauftragt, die technischen Spezifikationen entsprechend den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften zu überprüfen und zu kontrollieren.

Die Abteilung Strahlenschutz kann:

  • zusätzliche Informationen vom Antragsteller verlangen;
  • Stellungnahmen von den Behörden und Verwaltungen einholen, die dem Minister mit Zuständigkeit für Transport und Zivilluftfahrt unterstehen;
  • Stellungnahmen von nationalen, ausländischen oder internationalen Sachverständigen einholen.

Im Anschluss daran obliegt es der Abteilung Strahlenschutz, den Minister anzuweisen, die Genehmigung entweder zu bewilligen oder abzulehnen.

Gebühr

Mit Stichtag zum 1. Juni eines jeden Jahres muss jede Einrichtung, die im Besitz einer Transportgenehmigung für radioaktive Stoffe ist – mit Ausnahme solcher Genehmigungen, die sich auf die Beförderung von Versandstücken mit den ID-Nummern UNO 2908, 2909, 2910 und 2911 gemäß ADR beschränken – eine Gebühr von 500 Euro entrichten. Die Gebühr ist durch Einzahlung oder Überweisung auf ein Bankkonto der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) zu entrichten, mit Angabe der Identität des Antragstellers sowie des Zwecks der Einzahlung oder Überweisung:

Kontoinhaber:

Gültigkeit der Genehmigung

Die Genehmigungen werden für eine begrenzte Dauer von mindestens einem und höchstens 10 Jahren ausgestellt.

Kriterien für die Genehmigung

Die Genehmigung kann an bestimmte Kriterien geknüpft sein, wie:

  1. Verantwortlichkeiten;
  2. Einschränkungen hinsichtlich Art und Höchstanzahl der zu transportierenden Versandstücke;
  3. Einschränkungen hinsichtlich der Höchstaktivität und der Dosisleistung;
  4. Mindestkompetenzen des Personals und der externen Arbeitskräfte;
  5. Anforderungen an Notfallverfahren und Kommunikationsverbindungen;
  6. einzuhaltende Arbeitsverfahren;
  7. Dosisbeschränkungen;
  8. besondere operative Bestimmungen zur Reduzierung der Exposition von Arbeitnehmern, Patienten und der Allgemeinheit sowie zur Gewährleistung des physischen Schutzes der Ausrüstungen;
  9. Inhalt und Verwaltung der Verzeichnisse;
  10. erforderliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
  11. Einrichtung eines Audit-Systems;
  12. benötigtes Zubehör.

Qualifikation des Transportunternehmers

Das geltende europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) enthält Bestimmungen über die erforderliche Fahrerlaubnis für die Beförderung radioaktiver Stoffe.

Strahlenschutzbeauftragter

Ein Strahlenschutzbeauftragter ist in jedem Unternehmen zu ernennen, das unter anderem folgende Tätigkeiten betreibt:

  • Beförderung radioaktiver Stoffe;
  • Vorgänge zur Verpackung, Beladung, Befüllung oder Entladung im Zusammenhang mit solchen Transporten.


Der Strahlenschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben:

  • die Einrichtung von Programmen für den Strahlenschutz;
  • die Umsetzung geeigneter Notfallverfahren;
  • administrative Kontrollen, Inspektionen und Genehmigungen;
  • eingehende Kenntnis der Charakteristika der Inhalte (Verzeichnis der vorhandenen Radionuklide, physischer Zustand, chemische Form, etwaige besondere Form, sonstige gefährliche Eigenschaften) einschließlich der damit verbundenen Risiken;
  • Umsetzung von Programmen zur Qualitätssicherung bei allen Vorgängen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Stoffe, insbesondere für die Ausstellung von Dokumenten, die Wartung, Vorbereitung, Beladung, die Transportvorgänge, die Vorgänge der Zwischenlagerung im Transit und die Entladung.

Diese Funktion kann von einem Sicherheitsberater ausgeübt werden, der eine spezielle, von der Abteilung Strahlenschutz anerkannte Ausbildung durchlaufen hat.

Vorkommnisse

Jeder Diebstahl oder Verlust einer Strahlenquelle sowie jeder Unfall oder Vorfall, der sich während eines Transports ereignet, ist der Abteilung Strahlenschutz so schnell wie möglich zu melden, gleich ob er zu radioaktiver Kontaminierung geführt hat oder nicht.

Außerhalb der Geschäftszeiten ist das Großherzogliche Feuerwehr- und Rettungskorps unter der Rufnummer 112 zu informieren. Dann wird dieses die Meldung an das Bereitschaftspersonal bei der Abteilung Strahlenschutz weiterleiten.

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