Barrierefreiheit
Das Ministerium für Gesundheit verpflichtet sich, seine Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://sante.public.lu
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen auf einer Website oder in einer App einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen, die eine Behinderung haben und/oder Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer anderen Behinderung).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website stimmt auf der Grundlage folgender Punkte teilweise überein mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Netz v4.1 (Référentiel général d'amélioration de l'accessibilité - RGAA), das diese Norm anwendet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeiten
- Kein Texttranskript, keine Audiodeskription und/oder Untertitelung zu bestimmten Videos;
- Einige Schnittstellenkomponenten weisen Mängel bei der Nutzung von assistierenden Technologien auf:
- das Menü für den Handygebrauch;
- die Dropdown-Liste zur Auswahl einer Telefonvorwahl im Kontaktformular;
- der Link zum Laden des Video-Players YouTube;
- die Liste der Suchergebnisse zu den Formularen;
- umgeleiteter Gebrauch des Tags <aside> in bestimmten Elementen;
- mangelnde Übereinstimmung bestimmter Linktitel mit dem Namen des Ziels - schwacher Name bestimmter Links;
- auf Seiten mit Übersicht an der Seite: Kennzeichnung eines aktiven Links allein durch die Form;
- Sprachwechsel bei bestimmten Begriffen nicht gekennzeichnet;
- mangelnde Angabe des gefilterten Themas im Titel der Ergebnisseite;
- Texte überlagern sich auf kleinen Endgeräten;
- abgeschnittene Texte auf kleinen Endgeräten mit vergrößerter Schrift oder erhöhtem Zeichenabstand;
- schwacher Kontrast bei bestimmten Textinhalten;
- Schwachpunkt bei alternativem Bild mit eingebettetem Text;
- mangelnde Alternative von Bildern zum Twitter-Feed.
Unverhältnismäßige Belastung
Die auf der Website verfügbaren Dokumente entsprechen nicht unbedingt alle der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir bemühen uns, Ihnen auf Anfrage Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen
- Herunterladbare Dokumente, die von anderen Verwaltungen bereitgestellt werden, liegen nicht in unserer Kontrolle.
- Alle vor dem 23. September 2020 auf der Website veröffentlichten Videos.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 8. April 2022 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RGAA 4.1, beispielsweise in Form einer von einem Dritten – namentlich Idéance – vorgenommenen Bewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an accessibilite@sante.public.lu, in der Sie Ihr Problem sowie die betreffende Seite beschreiben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, und zwar wahlweise:
- schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail;
- mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie außerdem die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International-Lizenz.
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