Ein signifikantes Strahlenschutzereignis melden

Die Strahlenschutzereignisse mit tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, Patienten, die Bevölkerung oder die Umwelt werden als „signifikante Strahlenschutzereignisse“ (SRE) bezeichnet.

Die signifikanten Strahlenschutzereignisse, die einem oder mehreren Kriterien entsprechen, müssen der Abteilung für Strahlenschutz gemeldet und von der betreffenden Einrichtung gemäß Artikel 145 des Gesetzes vom 28. Mai 2019 über den Strahlenschutz analysiert werden.

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