Weiterbildung

Rechtsrahmen

Aufgrund des Strahlenschutzgesetzes vom 28. Mai 2019 ist jede Einrichtung, die ionisierende Strahlungsquellen besitzt und einsetzt, verpflichtet, einen Strahlenschutzbeauftragten zu ernennen. Die Ausbildung dieser Person(en) im Strahlenschutz muss dokumentiert werden, und das Niveau der Ausbildung muss im Verhältnis zu dem in der Einrichtung bestehenden Strahlenrisiko angemessen sein.

Bildungsgänge

Von zugelassenen Bildungseinrichtungen werden unter anderem Bildungsgänge für Strahlenschutzbeauftragte von Einrichtungen mit schwachem Strahlenrisiko angeboten.

In diesen Bildungsgängen werden folgende Themen behandelt:

  1. Einführung in die Strahlenphysik;
  2. die Aspekte des Strahlenschutzes am Arbeitsplatz;
  3. die geltende Gesetzgebung.

Diese Bildungsgänge richten sich ebenfalls an Personen, die bereits einen fundierteren Bildungsgang im Ausland absolviert haben und die sich besser mit den Besonderheiten in Luxemburg vertraut machen möchten. Auch andere Interessenten können sich zu dem Bildungsgang anmelden.

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