Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung dient dazu, zumindest einen Teil der Kosten zu decken, die durch die Pflege und die Notwendigkeit der Hilfe durch eine dritte Person bei der Verrichtung grundlegender Lebenshandlungen entstehen: Hilfe und Pflege in den Bereichen Körperpflege, Ausscheidung, Ernährung, Ankleiden und Mobilität.
Die Pflegeversicherung ist ebenso wie die Krankenversicherung ein Risiko der Sozialversicherung und funktioniert nach denselben Grundsätzen: Jeder zahlt einen Pflichtbeitrag, und wenn ein Versicherter pflegebedürftig wird, hat er unabhängig von seinem Alter und seinen Einkünften Anspruch auf die Leistungen der Versicherung.
Der Hauptzweck der Pflegeversicherung besteht in der Übernahme der Kosten für die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Personen, die zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung leben, durch:
- Sachleistungen;
- technische Hilfsmittel und Wohnungsanpassungen.
Für pflegebedürftige Personen, die zu Hause leben, kann die Kostenübernahme unter bestimmten Voraussetzungen auch Geldleistungen anstelle von Sachleistungen umfassen.
Die Nationale Gesundheitskasse (CNS)
Die Nationale Gesundheitskasse (CNS) ist die Verwaltungsstelle der Pflegeversicherung.
Die betroffene Person sendet ihren Leistungsantrag an die CNS, die die Mitgliedschaft überprüft und kontrolliert, ob der Antrag vollständig ist. Die CNS trifft auf Empfehlung der AEC die Entscheidungen und ist für die Zahlung der Leistungen verantwortlich.
Die Verwaltungsstelle für die Bewertung und Kontrolle der Pflegeversicherung (AEC) ist dafür zuständig, den Pflegebedarf des Antragstellers zu bewerten und die Leistungen festzulegen, auf die die pflegebedürftige Person Anspruch hat. Sie hat außerdem die Aufgabe, zu informieren und zu beraten sowie die Qualität der erbrachten Leistungen zu kontrollieren. Die AEC ist eine Verwaltungsstelle, die dem Ministerium für Gesundheit und Soziales untersteht.
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