Betreuung zu Hause

Eines der Leitprinzipien der Pflegeversicherung ist es, die häusliche Pflege gegenüber der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zu bevorzugen.

Diese Priorität ergibt sich aus dem Bestreben, jedem Menschen zu ermöglichen, so lange wie möglich unter guten Bedingungen in seinem Zuhause zu leben. Um dieses Ziel zu erreichen, übernimmt die Pflegeversicherung folgende Leistungen:

  • Sachleistungen;
  • Geldleistungen;
  • Pauschale für Inkontinenzartikel;
  • technische Hilfsmittel;
  • Wohnungsanpassungen;
  • Autoanpassungen
  • Beitrag zur Rentenversicherung für die Pflegeperson.

Die Pflege und Betreuung kann durch Pflege- und Betreuungsnetze und/oder durch eine Pflegeperson gewährleistet werden:

  • Die Kosten für die Pflege- und Betreuungsnetze werden direkt von der Pflegeversicherung übernommen. Die Zahlung erfolgt rückwirkend ab dem Datum des Antrags.

Wenn eine Pflegeperson die Pflege und Unterstützung übernimmt, kann der pflegebedürftigen Person eine Geldleistung gewährt werden. Die Zahlung ist ab dem Datum der Mitteilung der Entscheidung fällig.

Zum letzten Mal aktualisiert am