Abhängigkeitsbewertung
Die Nationale Gesundheitskasse (CNS) leitet den vollständigen Antrag an die Verwaltungsstelle für die Bewertung und Kontrolle der Pflegeversicherung (AEC) weiter.
Die AEC ist für die Bewertung des Pflegebedarfs zuständig und legt auch die Leistungen fest, auf die die pflegebedürftige Person Anspruch hat.
Die Bewertung wird von einem Gesundheitsfachmann oder einem Arzt der AEC durchgeführt. In der Regel ist dieser für den Fall zuständig und gewährleistet dessen Weiterverfolgung. Der Antragsteller erhält seine Kontaktdaten zum Zeitpunkt der Bewertung.
Die Bewertung kann zu Hause, in einer Pflegeeinrichtung oder in den Räumlichkeiten der AEC erfolgen.
Der Fachmann der AEC bewertet die Fähigkeiten des Antragstellers, die wesentlichen Verrichtungen des täglichen Lebens auszuführen, und stellt seinen Bedarf an Hilfe und Pflege fest. Er bewertet auch den möglichen Bedarf an technischen Hilfsmitteln, Anpassungen der Wohnung oder des Autos.
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