Stationäre Behandlung
Einrichtung mit Daueraufenthalt
Wenn eine pflegebedürftige Person in einer Einrichtung für ältere Menschen lebt, übernimmt die Pflegeversicherung direkt die Kosten für die Pflege und Betreuung sowie die Kosten für die verschiedenen angebotenen Aktivitäten.
Die Kosten im Zusammenhang mit den Unterbringungskosten (die die Kosten für die Zimmermiete, Verpflegung und Betreuung umfassen) gehen weiterhin zu Lasten des Bewohners, unabhängig davon, ob er als pflegebedürftig anerkannt ist oder nicht.
Für weitere Informationen zur Beteiligung an den Kosten für die Unterbringung in Einrichtungen wenden Sie sich bitte an:
- Nationaler Solidaritätsfonds,
- Tel.: 49 10 81-1
- www.fns.lu
Einrichtung für zeitweiligen Aufenthalt
Diese Einrichtungen richten sich ausschließlich an Menschen mit Behinderung.
Wenn eine Person mit Behinderung in einer Einrichtung lebt, werden die Hilfen und Pflegeleistungen vollständig von der Einrichtung erbracht und die Kosten direkt von der Pflegeversicherung übernommen.
Wenn sie nach Hause zurückkehrt, ist es möglich, die Hilfen und Pflegeleistungen zwischen der Pflegeperson (Zahlung von Geldleistungen) und einem Netzwerk von Hilfs- und Pflegediensten (direkte Übernahme von Sachleistungen) aufzuteilen.
Zum letzten Mal aktualisiert am