Kosmetische Produkte
„Kosmetisches Mittel“ jeder Stoff oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.
Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, eingenommen, eingeatmet, injiziert oder in den menschlichen Körper implantiert zu werden, nicht als kosmetische Mittel.
Sicherheit kosmetische Mittel
Die auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel müssen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein. In diesem Zusammenhang garantiert eine in der Europäischen Gemeinschaft ansässige „verantwortliche Person“, die auf der Verpackung angegeben ist, die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften.
Verbot von Tierversuchen
Innerhalb der Europäischen Union ist es verboten, kosmetische Fertigprodukte und kosmetische Inhaltsstoffe an Tieren zu testen, aber auch kosmetische Fertigprodukte und Inhaltsstoffe, die an Tieren getestet wurden, auf den Markt zu bringen.
Marktüberwachung durch Behörden
In Luxemburg ist die Abteilung Pharmazie und Arzneimittel der Direktion Gesundheit innerhalb des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit für alle Fragen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln im Allgemeinen und insbesondere für Herstellung, Kontrolle, Inverkehrbringen, Werbung, Vertrieb, Ein- und Ausfuhr zuständig.
Die Kontrollen der kosmetischen Mittel und der Wirtschaftsteilnehmer werden über die Produktinformationsdatei, die Kontrollen im Einzelhandel (online oder offline), Labortests und die Einhaltung der guten Herstellungspraxis durchgeführt.
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