Distributeur

Ein Händler ist eine Person, die Teil der Lieferkette ist, und die ein kosmetisches Mittel auf dem europäischen Markt bereitstellt. Diese Produkte sind nicht neu. Der Händler vermarktet Produkte, die von anderen hergestellt oder importiert werden, und hat nicht die gleichen Verantwortlichkeiten und Pflichten.

Der Händler muss insbesondere:

  • Sich vergewissern, dass die vorgeschriebenen Angaben auf der Etikettierung des Produkts angegeben sind, bevor es in Verkehr gebracht wird.
  • Einhaltung der Aufbewahrungsfrist (Mindesthaltbarkeitsdatum).
  • Sicherstellen, dass die Lagerungs- und Transportbedingungen die Konformität des Produkts nicht gefährden.
  • Wenn Sie ein Element der Kennzeichnung eines bereits in einem anderen Land vermarkteten Produkts übersetzen, um es in Luxemburg zu vermarkten, melden Sie das Produkt auf dem CPNP-Portal der Europäischen Union („Cosmetic Product Notification Portal“).
  • Es sollte sichergestellt werden, dass Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden, um die Konformität des Produkts herzustellen, es zurückzunehmen oder zurückzurufen, wenn ein in Verkehr gebrachtes Produkt nicht konform ist.
  • Im Falle einer Gefahr für die menschliche Gesundheit informieren Sie unverzüglich die verantwortliche Person und die nationalen Behörden, in denen das Produkt erhältlich ist, und machen Sie dabei Angaben über die Nichteinhaltung und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Für Luxemburg
    entweder über cosmet@ms.etat.lu oder über das Safety Business Gateway.

  • Zusammenarbeit mit den Behörden bei allen Maßnahmen zur Abwendung von Risiken, die mit in Verkehr gebrachten kosmetischen Mitteln verbunden sind.

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