Informationen für die Verbraucher

Kennzeichnung

Für kosmetische Mittel, die in Luxemburg in Verkehr gebracht werden, müssen die folgenden Informationen, denen ein Sternchen (*) vorangestellt ist, in mindestens einer der Amtssprachen des Landes (Französisch, Deutsch, Luxemburgisch) abgefasst sein, damit sie den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden können.

Auf dem Behältnis und der Verpackung kosmetischer Mittel sind unauslöschliche, gut lesbare und sichtbare Zeichen anzubringen:

  • Den Namen oder die Firma und die Anschrift der verantwortlichen Person mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft.
  • Für importierte kosmetische Mittel muss das Ursprungsland angegeben werden.
  • *Volumen oder Gewicht (es sei denn, weniger als 5 g oder 5 ml).
  • *Datum, bis zu dem das kosmetische Mittel weiterhin seine Funktion erfüllt, vorangestellt durch die Worte „Mindestens haltbar bis“ oder das Symbol (Fig.1)

    Dieses Datum setzt sich entweder aus Monat und Jahr oder aus Tag, Monat und Jahr zusammen und wird erforderlichenfalls durch geeignete Lagerbedingungen ergänzt.

    Kosmetika mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten geben an, wie lange das Produkt nach dem Öffnen mit dem Symbol (Fig.2),  gefolgt von der Verwendungsdauer (ausgedrückt in Monaten und/oder Jahren), sicher ist.

  • *Die Verwendungsbedingungen und Warnhinweise, insbesondere die besonderen Vorsichtsmaßnahmen, die bei kosmetischen Mitteln für den professionellen Gebrauch zu beachten sind.
  • Die Chargennummer oder das Zeichen, das eine Identifizierung des kosmetischen Mittels ermöglicht.
  • *Der Verwendungszweck des kosmetischen Mittels.
  • Eine Liste der Bestandteile, denen der Begriff „Ingredients“ vorangestellt ist, in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewicht (sofern nicht weniger als 1 %) und angegeben nach der gemeinsamen Bezeichnung der Bestandteile oder nach einem Begriff, der in einer allgemein anerkannten Nomenklatur in Ermangelung einer gebräuchlichen Bezeichnung (INCI usw.) erscheint.

    Jede Zutat in Form von Nanomaterialien ist anzugeben, gefolgt von „[nano]“.
    Die Riech- und Aromastoffe werden mit den Begriffen „Parfum“ oder „Aroma“ anzugeben.

    Farbstoffe außer solchen, die zum Färben von Haar sind, können in beliebiger Reihenfolge nach den anderen kosmetischen Bestandteilen aufgeführt werden. Alle Farbstoffe, die für die Farbtöne einer Reihe von Dekorationsprodukten verwendet werden, können genannt werden, sofern die Worte „kann enthalten“ oder das Symbol „+/-“ hinzugefügt werden. Gegebenenfalls ist die CI-Nomenklatur zu verwenden.

*Wenn dies praktisch unmöglich ist, kann der Verbraucher auf Informationen verwiesen werden, die dem Produkt beigefügt sind, wenn auf ein offenes Buch Bezug genommen wird (Fig.3).

Werbeaussagen

Bei der Kennzeichnung, der Bereitstellung auf dem Markt und der Werbung für kosmetische Mittel dürfen keine Texte, Bezeichnungen, Warenzeichen, Abbildungen und andere bildhafte oder nicht bildhafte Zeichen verwendet werden, die Merkmale oder Funktionen vortäuschen, die die betreffenden Erzeugnisse nicht besitzen.

Zugang der Öffentlichkeit zu anderen Informationen

Die für das kosmetische Mittel verantwortliche Person stellt sicher, dass die vorhandenen Daten über unerwünschte Wirkungen und schwere unerwünschte Wirkungen, die durch das kosmetische Mittel bei seiner Anwendung hervorgerufen werden, der Öffentlichkeit mit geeigneten Mitteln leicht zugänglich gemacht werden.

Gleiches gilt für die qualitative und quantitative Formel des Produkts, unbeschadet des Schutzes des Geschäftsgeheimnisses und der Rechte des geistigen Eigentums.

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