Meldung von unerwünschten Wirkungen
Was ist eine unerwünschte Wirkung?
Eine negative Auswirkung auf die menschliche Gesundheit, die auf den normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauch eines kosmetischen Mittels zurückführbar ist.
Was ist eine schwerwiegende unerwünschte Wirkung?
Eine unerwünschte Wirkung, die zu vorübergehender oder dauerhafter Funktionseinschränkung, Behinderung, einem Krankenhausaufenthalt, angeborenen Anomalien, unmittelbarer Lebensgefahr oder zum Tod führt.
Wie ist die Meldung vorzunehmen?
- Die verantwortliche Person und die Händler müssen schwerwiegende Nebenwirkungen unverzüglich der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem die schwerwiegende Nebenwirkung festgestellt wurde, unter Verwendung des auf der Website der Europäischen Kommission erhältlichen Formulars A melden.
- Angehörige der Gesundheitsberufe und Endverbraucher (Verbraucher, Friseure, Kosmetiker usw.) werden ermutigt, jede schwerwiegende oder nicht schwerwiegende Nebenwirkung der auf dem Etikett genannten „Verantwortlichen Person“ (Hersteller, Importeur oder benannte verantwortliche Person) und/oder der Behörde des Mitgliedstaates, in dem die Nebenwirkung festgestellt wurde, zu melden. Für Luxemburg ist das vollständig ausgefüllte Formular zur Meldung einer unerwünschten Wirkung (Word, 78 KB) an die E-Mail-Adresse: cosmet@ms.etat.lu zu übermitteln.
Den Nutzern wird dringend empfohlen, medizinischen Rat bei einer medizinischen Fachkraft einzuholen und das/die verdächtige(n) kosmetische(n) Produkt(e) während der Untersuchung aufzubewahren.
Zum letzten Mal aktualisiert am