Verantwortliche Person (Hersteller, Importeur)
Hersteller und Importeure sind für die Produkte verantwortlich, die sie auf dem europäischen Markt bereitstellen. Sie müssen garantieren und sicherstellen, dass ihre Produkte sicher, unbedenklich für die menschliche Gesundheit und konform mit den Vorschriften sind. Als solche sind sie nach europäischen Vorschriften als verantwortliche Personen qualifiziert.
Beide können durch schriftliches Mandat eine in der Gemeinschaft ansässige Person als verantwortliche Person benennen, die dies schriftlich annimmt.
Verpflichten von verantwortlichen Personen
Die verantwortliche Person hat insbesondere
- Bereitstellung von kosmetischen Mitteln auf dem Markt, die für die menschliche Gesundheit sicher sind.
- Respektieren Sie gute Herstellungspraxis.
- Bewertung der Sicherheit und Erstellung eines Berichts über die Sicherheit des kosmetischen Mittels, bevor es in Verkehr gebracht wird. Die Sicherheitsbewertung muss von einer Person durchgeführt werden, die Inhaber eines Diploms oder einer Qualifikation ist, die eine Hochschulausbildung in Pharmazie, Toxikologie oder Medizin bescheinigt.
- Bereithaltung einer Produktinformationsdatei (PID) für die zuständige Behörde für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Datum des Inverkehrbringens der letzten Charge.
- Testen und überwachen Sie die Haltbarkeit Ihrer Produkte.
- Gewährleistung ordnungsgemäßer Lager- und Transportbedingungen.
- Benachrichtigen Sie ihre Produkte auf dem Portal der Europäischen Union für die Benachrichtigung über kosmetische Mittel (CPNP), bevor Sie sie in Verkehr bringen.
- Benachrichtigen Sie die Europäische Kommission 6 Monate vor dem Inverkehrbringen über kosmetische Mittel, die Nanomaterialien enthalten.
- Einhaltung von Beschränkungen, einschließlich der Verwendungsbedingungen, für verbotene Stoffe, eingeschränkte Stoffe, Farbstoffe, Konservierungsstoffe und Ultraviolettfilter.
- Geben Sie obligatorische Produktinformationen (Kennzeichnung) an.
- Es sollte sichergestellt werden, dass der Wortlaut der Werbeaussagen für das kosmetische Mittel den gemeinsamen Kriterien in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 entspricht und mit den Dokumenten übereinstimmt, die die angebliche Wirkung des kosmetischen Mittels in der PID belegen.
- der Öffentlichkeit die qualitative und quantitative Formel des kosmetischen Mittels sowie vorhandene Daten über Nebenwirkungen und schwerwiegende Nebenwirkungen, die von einem kosmetischen Mittel infolge seiner Verwendung verursacht werden, leicht zugänglich zu machen;
- Ergreifen Sie unverzüglich alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen, um die Konformität des Produkts herzustellen, es zurückzunehmen oder zurückzurufen, wenn ein in Verkehr gebrachtes Produkt nicht konform ist.
- Im Falle eines Risikos für die menschliche Gesundheit informieren Sie unverzüglich die nationalen Behörden, bei denen das Produkt bereitgestellt wird, und die nationale Behörde, bei der Sie Ihren Sitz haben, unter Angabe der Nichtkonformität und der ergriffenen Korrekturmaßnahmen.
Für Luxemburg entweder über cosmet@ms.etat.lu oder über das Safety Business Gateway.
- Zusammenarbeit mit den Behörden bei allen Maßnahmen zur Abwendung der mit kosmetischen Mitteln verbundenen Risiken.
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