Mitgliedschaft in der Sozialversicherung

Jede Person, die in Luxemburg arbeitet – sei es als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter – muss bei der Gemeinsamen Sozialversicherungsanstalt (CCSS) gemeldet sein. Diese Anmeldung stellt den offiziellen Eintritt in das luxemburgische Sozialversicherungssystem dar.

Sie ermöglicht den Anspruch auf einen umfassenden Sozialschutz, der insbesondere Folgendes umfasst:

  • Gesundheitsversorgung (Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente usw.);
  • Mutterschaft und Elternschaft (Urlaub, Entschädigungen, Beihilfen);
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten;
  • Altersrente;
  • Pflegeversicherung (Hilfe bei Verlust der Selbstständigkeit).

Die Mitgliedschaft ist daher ein grundlegendes Element, um finanzielle und soziale Sicherheit während des gesamten Erwerbslebens, im Ruhestand und im Falle eines Schicksalsschlags zu gewährleisten.

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