Studierende und Lehrlinge

Die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung hängt von der Art der Tätigkeit und dem Status des Studenten oder Praktikanten ab. Nachfolgend sind die wichtigsten Situationen aufgeführt:

Praktika

Es ist zu unterscheiden zwischen:

  • Praktika, die Teil eines schulischen oder universitären Lehrplans sind, durch eine Vereinbarung geregelt werden und in bestimmten Fällen eine Mitgliedschaft erfordern können
  • Praktika außerhalb des schulischen Rahmens, die eine spezielle Mitgliedschaft bei der Sozialversicherung erfordern.

Die genauen Bedingungen finden Sie unter: https://ccss.public.lu/fr/particuliers/stagiaires-etudiants.html

Wenn ein volljähriger Student nicht durch eine obligatorische Krankenversicherung (weder persönlich noch als Familienmitglied) versichert ist, muss die Bildungseinrichtung (akkreditierte Sekundar- oder Hochschule oder Forschungszentrum) ihn bei der CCSS (Sozialversicherungskasse) anmelden (Link unten).

Arbeit während der Schulferien

Schüler oder Studenten im Alter von 15 bis 27 Jahren können unter bestimmten Bedingungen während der Schulferien arbeiten:

  • Sie sind vom Arbeitgeber bei der CCSS (Sozialversicherungskasse) angemeldet;
  • Der Versicherungsschutz umfasst Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten;
  • Die Gesamtarbeitszeit ist auf 2 Monate oder 346 Stunden pro Jahr begrenzt.

Wenn der Student oder Praktikant noch keine luxemburgische Sozialversicherungsnummer (13-stellige Nummer) besitzt, muss der Arbeitgeber oder die Bildungseinrichtung eine Kopie eines Ausweises vorlegen, damit die CCSS die Registrierung vornehmen kann.

Zum letzten Mal aktualisiert am