Freiwillig Versicherte

Personen, die nicht durch eine Pflichtversicherung abgedeckt sind, haben die Möglichkeit, freiwillig eine Versicherung bei der Gemeinsamen Sozialversicherungsanstalt abzuschließen.

Es werden drei Arten von Versicherungen angeboten

  1. Kranken- und Mutterschaftsversicherung: Diese Versicherung gewährleistet den Erhalt des Krankenversicherungsschutzes und gegebenenfalls den Bezug von Tagegeldern im Krankheitsfall. Diese Versicherung kann freiwillig oder fortlaufend abgeschlossen werden, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

  2. Rentenversicherung: Sie dient dazu, die Rentenversicherung aufrechtzuerhalten oder zu ergänzen, um die Ansprüche auf Rente, Invalidität oder Hinterbliebenenrente zu wahren. Es gibt mehrere Optionen, beispielsweise einen Beitrag, der auf der Grundlage des gesamten Einkommens oder eines Drittels des sozialen Mindestlohns berechnet wird.

  3. Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Sie deckt Unfälle im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten ab, sofern der Landwirt über eine Mindestfläche verfügt. Diese Versicherung kann ausgesetzt werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

Die Beiträge für freiwillige Versicherungen werden auf der Grundlage des angegebenen Einkommens, der landwirtschaftlichen Situation oder anderer spezifischer Kriterien berechnet.

Die freiwilligen Versicherungen der CCSS (Kranken-, Renten- und Landwirtschaftsunfallversicherung) ermöglichen es jedem, einen seiner persönlichen Situation entsprechenden Sozialschutz aufrechtzuerhalten oder zu ergänzen.

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