Private Haushalte
Ein privater Haushalt kann eine Person einstellen, um Hausarbeiten zu erledigen, ein Kind zu betreuen, einer pflegebedürftigen Person zu helfen oder ein Au-pair aufzunehmen. In diesem Fall wird der private Haushalt (oder die Gastfamilie) zum Arbeitgeber und muss die eingestellte Person über die Gemeinsame Sozialversicherungsanstalt (CCSS) bei der Sozialversicherung anmelden.
Die wichtigsten Beschäftigungskategorien:
- Hausarbeit / Kinderbetreuung
- Bezahlte Pflegekräfte für pflegebedürftige Personen
- Informelle Pflegekräfte (Familie oder Angehörige, unbezahlt)
- Au-pairs
Nach der Anmeldung ist die Person je nach Status gegen verschiedene Risiken wie Krankheit, Rente, Arbeitsunfall und Pflegebedürftigkeit versichert. Nach der Registrierung wird eine Sozialversicherungskarte ausgestellt.
Verfügt die eingestellte Person noch nicht über eine luxemburgische Sozialversicherungsnummer, muss der Arbeitgeber eine Kopie ihres Ausweises vorlegen, damit die CCSS ihr eine Nummer zuweisen kann.
Das Ende des Arbeitsverhältnisses muss ebenfalls gemeldet werden, um die Abmeldung vornehmen zu können. Für Au-pairs endet die Mitgliedschaft automatisch zum vorgesehenen Termin.
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