Mitarbeiter

Für Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber im privaten Sektor beschäftigt sind, übernimmt der Arbeitgeber alle erforderlichen Schritte bei der Gemeinsamen Sozialversicherungsanstalt (CCSS), um seinen Arbeitnehmer bei der luxemburgischen Sozialversicherung anzumelden.

Sobald die Anmeldung registriert ist, ist der Arbeitnehmer für folgende Risiken versichert:

  • Krankheit und Mutterschaft: bei der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé, CNS)
  • Rente: bei der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension, CNAP)
  • Arbeitsunfall: bei der Unfallversicherungsgesellschaft (Association d’assurance accident, AAA)
  • Pflege

Nach Bestätigung der Anmeldung durch die CCSS erhält der Arbeitnehmer ein Schreiben, das seine Anmeldung bei der luxemburgischen Sozialversicherung bestätigt. Er erhält außerdem seine Sozialversicherungskarte.

Die Familienangehörigen eines Versicherten (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder usw.) können dank des Prinzips der Mitversicherung ebenfalls von der luxemburgischen Sozialversicherung profitieren.

Das bedeutet, dass sie kostenlos mitversichert werden können, sofern sie nicht selbst pflichtversichert sind (z. B. als Arbeitnehmer oder Selbstständige).

Zu den Personen, die mitversichert werden können, gehören in der Regel:

  • der Ehepartner oder Partner, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt;
  • Kinder bis zum Alter von 18 Jahren (oder älter, wenn sie studieren oder behindert sind);
  • in bestimmten Fällen auch Vorfahren, die im Haushalt des Versicherten leben.

Der Antrag auf Mitversicherung muss vom Hauptversicherten über ein spezielles Formular gestellt werden, das auf der Website der Caisse nationale de santé (CNS) verfügbar ist.

Obligatorische ärztliche Untersuchung

Jeder neu eingestellte Arbeitnehmer muss sich einer ärztlichen Untersuchung beim Service de santé au travail (STM) oder gegebenenfalls beim für seinen Sektor zuständigen arbeitsmedizinischen Dienst unterziehen. Diese ärztliche Untersuchung ist unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit obligatorisch und dient dazu, die Eignung des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu beurteilen.

Der Antrag auf Untersuchung wird vom Arbeitgeber gestellt.

Siehe auch die Rubrik: [Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz] (Link einfügen)

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