Gesundheitsdienst für Einwanderer

Der Gesundheitsdienst für Einwanderer (Service santé des migrants) der Gesundheitsinspektion (Division de l'inspection sanitaire) zeichnet für die Organisation des medizinischen Bereichs im Rahmen des neuen Gesetzes vom 29. August 2008 über den freien Personenverkehr und die Einwanderung verantwortlich.

Dieser Dienst hat 4 Hauptaufgaben:

  • Organisation der medizinischen Untersuchung für Drittstaatsangehörige;
  • Stellungnahme zu Ausländern, die voraussichtlich eine Aussetzung der Abschiebung aus medizinischen Gründen erhalten;
  • Bearbeitung von Akten im Zusammenhang mit Ausländern, die sich in Luxemburg medizinisch behandeln lassen möchten, aber nicht durch das Sozialversicherungssystem abgedeckt sind;
  • Stellungnahme bezüglich der Beschränkungen des Rechts von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen, sich frei auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg zu bewegen und aufzuhalten.

Zum letzten Mal aktualisiert am