Beschränkung des Rechts von EU-Bürgern
Zu den Aufgaben des Gesundheitsdienstes für Einwanderer (Service santé des migrants) gehört die Beschränkung des Rechts von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen, sich frei auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg zu bewegen und aufzuhalten, wenn ansteckende und potenziell epidemische Krankheiten die Anwendung restriktiver Maßnahmen in Bezug auf den freien Personenverkehr von Kranken rechtfertigen.
Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit
Aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit können die folgenden Maßnahmen gegenüber EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, ergriffen werden:
- Einreiseverbot auf luxemburgisches Staatsgebiet;
- Verweigerung oder Aberkennung des Aufenthaltsrechts;
- Beschluss zur Ausweisung aus dem Staatsgebiet.
Krankheiten, die die Freizügigkeit beschränkende Maßnahmen rechtfertigen
Folgende Krankheiten rechtfertigen die Umsetzung von Maßnahmen, die die Freizügigkeit beschränken:
- Krankheiten mit epidemischem Potenzial gemäß Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO);
- die sonstigen ansteckenden Infektionskrankheiten, die in der großherzoglichen Verordnung aufgeführt sind.
Nicht systematische medizinische Untersuchung
Der Aufenthaltsberechtigte kann innerhalb von 3 Monaten nach seiner Einreise einer medizinischen Untersuchung unterzogen werden, um nachzuweisen, dass er nicht an einer ansteckenden Infektionskrankheit leidet.
Bei dieser ärztlichen Untersuchung handelt es sich um eine Ausnahme. Sie wird nur durchgeführt, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dies rechtfertigen. Diese Untersuchung darf nicht systematisch durchgeführt werden. Sie wird von einem Arzt der Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé) vorgenommen.
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