Medizinische Behandlung von Ausländern in Luxemburg
Eine weitere Aufgabe des Gesundheitsdienstes für Einwanderer (Service santé des migrants) ist die Unterstützung von Ausländern, die nicht durch das Sozialversicherungssystem abgedeckt sind und sich für eine medizinische Behandlung in Luxemburg aufhalten möchten.
Die betreffenden Personen müssen folgende Dokumente vorlegen:- ärztliche Bescheinigungen über die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung mit Angabe der Art der Behandlung und ihrer voraussichtlichen Dauer;
- eine Bescheinigung der Gesundheitsbehörden des Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass der Kranke vor Ort nicht die seinem Zustand angemessene Behandlung erhalten kann;
- eine schriftliche Vereinbarung der Gesundheitseinrichtung zur Aufnahme des Kranken zu einem bestimmten Zeitpunkt, die vom Leiter der Abteilung, die den Kranken aufnehmen soll, unterzeichnet ist;
- einen Kostenvoranschlag für die medizinische Behandlung, der von der Einrichtung, die den Kranken aufnimmt, erstellt wurde, und einen Nachweis, dass die Finanzierung der medizinischen Behandlung und der Aufenthaltskosten gesichert ist (Bescheinigung über die Kostenübernahme oder über eine Bankgarantie).
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