Medizinische Untersuchung von Ausländern
Vorgeschriebene medizinische Untersuchung
Eine der Hauptaufgaben des Gesundheitsdienstes für Einwanderer (Service santé des migrants) ist die Organisation der medizinischen Untersuchung von Ausländern, die einen Aufenthaltstitel beantragen.
Die Antragsteller müssen sich einer vorgeschriebenen medizinischen Untersuchung unterziehen sowie einem Tuberkulintest. Personen, die die medizinische Untersuchung und den Tuberkulintest verweigern, wird kein Aufenthaltstitel erteilt.
Dieses Verfahren gilt für alle Einwanderer, die weder EU-Bürger noch Bürger eines gleichgestellten Staates (Norwegen, Schweiz, Island, Liechtenstein) sind.
Folgende Ärzte dürfen die medizinische Untersuchung durchführen:
- Allgemeinmediziner;
- Fachärzte für innere Medizin;
- Kinderärzte.
Tuberkulintest
Der Tuberkulintest ist vorgeschrieben und wird ausschließlich von der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS) durchgeführt.
Nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigung und Bestätigung durch die LMS, dass der Tuberkulintest durchgeführt wurde, stellt der Gesundheitsdienst für Einwanderer eine neue Bescheinigung aus, die die alte „rosafarbene provisorische Bescheinigung“ ersetzt.
Rechtsvorschriften
Die Rechtsvorschrift hinsichtlich der medizinischen Untersuchung von Ausländern basiert auf Folgendem:
- dem geänderten Gesetz vom 29. August 2008 über den freien Personenverkehr und die Einwanderung (Artikel 40 und 41);
- der großherzoglichen Verordnung vom 3. Februar 2009 über die medizinische Untersuchung von Ausländern.
Der Gesundheitsdienst für Einwanderer der Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé) ist für die Umsetzung dieser Verordnung verantwortlich.
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