Besonderer Schutz
Schwangere und stillende Frauen, junge Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit Behinderung und Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit genießen besonderen Schutz am Arbeitsplatz.
Sie werden vom Arbeitsmediziner engmaschig betreut. Dieser muss häufig Stellungnahmen über ihre Eignung für den Arbeitsplatz abgeben, Vorschläge zu Anpassungen oder Ausstattungen ihres Arbeitsplatzes unterbreiten und sogar eine interne oder externe Wiedereingliederung veranlassen.
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