Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit

Mit dem Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) soll die soziale Absicherung von Arbeitnehmern verbessert werden, die aufgrund ihrer Gesundheit, körperlicher Gebrechen oder von Verschleißerscheinungen nicht in der Lage sind, ihre letzte Beschäftigung auszuüben, aber nicht als erwerbsunfähig eingestuft werden.

Die an die Arbeitsagentur (ADEM), Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit, (Service des travailleurs à capacité de travail réduite) angegliederte Gemischte Kommission (Commission mixte) entscheidet über eine interne oder externe Wiedereingliederung der Arbeitnehmer.

Im Wiedereingliederungsprozess spielt der Arbeitsmediziner eine wichtige Rolle. Der Arbeitsmediziner bestellt die betroffene Person innerhalb von 15 Tagen nach Anrufung der Gemischten Kommission zu einer Untersuchung ein.

3 Fälle sind möglich:

  • Der Arbeitsmediziner stellt eine Arbeitsunfähigkeit (Nichteignung) für die letzte Beschäftigung fest und sendet eine begründete Stellungnahme an die Gemischte Kommission im Hinblick auf eine eventuelle interne oder externe Wiedereingliederung.
  • Der Arbeitsmediziner stellt eine Arbeitsfähigkeit (Eignung) für die letzte Beschäftigung fest. Der Kontrollärztliche Dienst (Contrôle médical) streicht dem Arbeitnehmer die Geldleistungen, dieser muss seine letzte Beschäftigung wieder aufnehmen.
  • Der Arbeitsmediziner kann keine Entscheidung treffen, da die betroffene Person die medizinische Untersuchung verweigert. Der betroffenen Person können die Geldleistungen durch den Kontrollärztlichen Dienst gestrichen werden.

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