Junge Arbeitnehmer
Das Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) schützt die Gesundheit und Sicherheit junger Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, das heißt von Personen unter 18 Jahren. Verschiedene Studien belegen, dass sich junge Arbeitnehmer häufiger verletzen als erfahrene Beschäftigte.
Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit junger Arbeitnehmer zu schützen. Junge Menschen dürfen nicht für Arbeiten herangezogen werden, bei denen sie besonderen Risiken ausgesetzt sein können:
- Risiken für ihre Sicherheit und Gesundheit;
- Risiken für ihre körperliche, psychische, geistige, seelische, moralische oder soziale Entwicklung;
- Risiken, die ihre Erziehung oder ihre Berufsausbildung aufgrund ihrer mangelnden Erfahrung oder ihres mangelnden Bewusstseins für Risiken gefährden können.
Vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags oder vor Arbeitsantritt muss der Arbeitgeber den „jungen“ Arbeitnehmer schriftlich über mögliche Risiken und alle gesundheits- und sicherheitstechnischen Maßnahmen informieren.
Einstellungsuntersuchung
Schüler und Studenten, die während der Schul- bzw. Semesterferien arbeiten, müssen zur Einstellungsuntersuchung erscheinen, wenn bei der zu besetzenden Stelle das Risiko einer Berufskrankheit oder ein Sicherheitsrisiko besteht.
Risiken und verbotene Arbeiten
Junge Menschen dürfen nicht für folgende Arbeiten herangezogen werden:
- Arbeiten, die ihre physischen und psychischen Fähigkeiten übersteigen;
- Arbeiten, bei denen sie giftigen und krebserregenden Stoffen sowie Strahlung ausgesetzt sind;
- Arbeiten, bei denen sie extremen Temperaturen ausgesetzt sind;
- Arbeiten, bei denen sie Lärm und Vibrationen ausgesetzt sind;
- Arbeiten, die mit einer schädlichen Exposition gegenüber physikalischen, biologischen und chemischen Arbeitsstoffen einhergehen.
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