Schulung zum Thema „Screening auf familiäre Hypercholesterinämie“ am 14. Mai 2025

Von der Gesundheitsdirektion organisierte Schulung für Gesundheitsfachkräfte im Rahmen der Einführung von Vorsorgeuntersuchungen auf familiäre Hypercholesterinämie in Luxemburg.

Referenten

Expertin: Dr. De Beaufort Carine
Kinderendokrinologin und Diabetologin an der Kannerklinik (CHL)

Expertin: Dr. Becker Marianne
Kinderendokrinologin und Diabetologin an der Kannerklinik (CHL)

Die Präsentationen der Schulung zum Thema „Screening auf familiäre Hypercholesterinämie” können unten heruntergeladen werden.

FAQ

Gezielte Therapie: Sind das Statine, um das proliferierende Exanthem zu blockieren?

Statine stellen die Referenztherapie für die Behandlung der familiären Hypercholesterinämie dar. Ihre Wirksamkeit und Sicherheit sind seit über 40 Jahren gut belegt. Zu Beginn bestanden Bedenken hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen, insbesondere Pubertätsstörungen, Beeinträchtigungen der Gehirnentwicklung oder eines Anstiegs der Kreatinphosphokinase (CPK), der zu einer Rhabdomyolyse führen könnte. Nach mehr als 40 Jahren Forschung konnten Pubertätsstörungen und Entwicklungsanomalien des Gehirns eindeutig ausgeschlossen werden. Eine Rhabdomyolyse tritt glücklicherweise sehr selten auf. Daher wird empfohlen, vor Beginn der Behandlung ein CPK-Screening durchzuführen und nach der Einführung regelmäßige Kontrollen vorzunehmen, insbesondere bei Kindern. Internationale Daten, insbesondere aus den Niederlanden, zeigen jedoch, dass diese Komplikation so außergewöhnlich selten ist, dass eine systematische Überwachung der CPK-Werte während der Behandlung nicht mehr in allen Fällen durchgeführt wird.

Heute steht eine Vielzahl von Behandlungsoptionen für die familiäre Hypercholesterinämie zur Verfügung – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen.
Bei Kindern können neben Statinen auch Ezetimib und PCSK9-Inhibitoren eingesetzt werden. Für Erwachsene sind weitere therapeutische Optionen verfügbar, darunter Bempedoinsäure und Inclisiran. Diese Substanzen wirken auf unterschiedliche Mechanismen des LDL-Cholesterin-Stoffwechsels (des „schlechten“ Cholesterins). Darüber hinaus befinden sich neue Therapieansätze, insbesondere genetische Verfahren, in Entwicklung.

Inclisiran, das bereits bei Erwachsenen zugelassen ist, wirkt auf der Ebene der RNA-Interferenz und hat den Vorteil einer halbjährlichen Verabreichung. Laufende Studien untersuchen Gentherapien, darunter Einmalinjektionen für schwere homozygote Formen, die sich derzeit noch im experimentellen Stadium befinden.

PCSK9-Inhibitoren sind ab einem Alter von 12 Jahren bei Kindern mit familiärer Hypercholesterinämie zugelassen. Bei heterozygoten Formen bleibt ihr Einsatz jedoch selten: Die Kombination aus Statinen und Ezetimib ermöglicht in der Regel das Erreichen der therapeutischen Zielwerte mit einem LDL-Cholesterin < 130 mg/dL.

Bei Erwachsenen sind die Zielwerte strenger. Bei familiärer Hypercholesterinämie wird ein LDL-Cholesterinwert von < 70 mg/dL angestrebt. Wenn zusätzliche kardiovaskuläre Risikofaktoren vorliegen, wird das Ziel auf < 55 mg/dL gesenkt. Um diese Werte zu erreichen, ist häufig eine zusätzliche medikamentöse Therapie erforderlich.
(Quelle: European Heart Journal (2025) 00, 1–20, https://doi.org/10.1093/eurheartj/ehaf190)

Bei der Mehrheit der Kinder reicht die Kombination aus Statinen und Ezetimib aus, um die Zielwerte zu erreichen.

Warum haben Sie sich für eine Screening ab 18 Monaten und nicht beispielsweise ab 24 Monaten entschieden?

Die Entscheidung, das Screening auf familiäre Hypercholesterinämie ab dem Alter von 18 Monaten zu beginnen, beruht auf einer sorgfältigen fachlichen Überlegung. Mehrere Argumente müssen berücksichtigt werden, um die Wirksamkeit des Screenings und seine Akzeptanz durch die Familien zu optimieren.

Die Pilotstudie EARLIE, durchgeführt von Dr. Becker und Dr. de Beaufort, richtete sich an alle Kinder, die eine Grundschule in der Stadt Luxemburg besuchten. Das Screening wurde während der schulärztlichen Untersuchung durchgeführt – in Abwesenheit der Eltern, jedoch mit deren schriftlicher Einverständniserklärung. Diese Vorgehensweise zeigte die Bedeutung, das Screening in Anwesenheit der Eltern durchzuführen, um die Ergebnisse unmittelbar besprechen und bei Bedarf einen Folgetermin anbieten zu können.

Darüber hinaus erhalten die Familien nach Eingang der Einladung eine Frist von vier Monaten, um einen Termin zu vereinbaren. In diesem Zeitraum haben sie die Möglichkeit, mit dem Kinderarzt oder dem Hausarzt des Kindes Rücksprache zu halten, um bei Bedarf zusätzliche Informationen einzuholen. Der Versand der Einladung zum 18. Lebensmonat des Kindes fällt zeitlich mit der 6. empfohlenen medizinischen Untersuchung zwischen 21 und 24 Monaten zusammen. Während dieses Termins können die Familien:

  • vor dem Screening zusätzliche Informationen erhalten oder
  • nach dem Screening eine detaillierte Analyse der Ergebnisse anfordern.

Das Screening ermöglicht zudem die frühzeitige Erkennung homozygoter Formen, die zwar selten sind (1/300.000), jedoch schwerwiegend verlaufen und eine sofortige medikamentöse Behandlung bei Diagnosestellung erfordern, um das frühe Auftreten kardiovaskulärer Erkrankungen (innerhalb der ersten 20 Lebensjahre) zu verhindern.

Darüber hinaus bietet die Einführung des Screenings ab 18 Monaten die Möglichkeit, ein Kaskadenscreening umzusetzen. Sobald bei einem Kind eine familiäre Hypercholesterinämie diagnostiziert wird, kann eine Lipidbestimmung auch den Eltern und Geschwistern angeboten werden. Da es sich um eine autosomal-dominant vererbte Erkrankung handelt, ist in der Regel ein Elternteil ebenfalls betroffen. Durch dieses frühzeitige Screening können gefährdete Erwachsene identifiziert werden, bevor es zu einem kardio- oder zerebrovaskulären Ereignis kommt.

Ist dies nur für Kinder mit Wohnsitz in Luxemburg möglich oder für alle bei der CNS versicherten Kinder (z. B. Grenzgänger)?

Dieses Screening wird kostenlos allen Kindern im Alter von 18 Monaten angeboten. Familien mit Wohnsitz in Luxemburg erhalten ein namentliches Einladungsschreiben, um einen Termin in einem der Ärtezhäuser (Maisons Médicales) zu vereinbaren (zunächst in Strassen oder Esch-Belval, ab 2026 auch in Ettelbruck). Familien ohne Wohnsitz in Luxemburg können ebenfalls am Screening teilnehmen, müssen jedoch über MyGuichet einen Antrag stellen.

Ist es möglich, Kinder nachzuregistrieren, deren Eltern von dem Screening erfahren haben und daran interessiert sind?

Die Familien haben eine Frist von vier Monaten, um einen Termin in einem Ärztehaus (Maison Médicale) zu vereinbaren. Diese Frist dient dazu, die Termine gleichmäßig über das Jahr zu verteilen und einen übermäßigen Zustrom, insbesondere in den Wintermonaten, zu vermeiden.

Nach Ablauf dieser Frist ist eine Teilnahme am organisierten Screening nicht mehr möglich.
Wenn die Frist abgelaufen ist oder das Kind nicht in die vorgesehene Altersgruppe fällt, können die Eltern dennoch ihren Kinderarzt oder Hausarzt aufsuchen, um eine Überweisung für eine Blutuntersuchung mit Lipidprofil zu erhalten.

Für Rückfragen stehen zwei E-Mail-Adressen zur Verfügung:

  • depistage.hf@ms.etat.lu – für organisatorische Fragen zum Screening
  • fhscreening@chl.lu – für Fragen zur Erkrankung, zu den Screening-Ergebnissen und zur Behandlung

Was sollte man neben einer cholesterinarmen Ernährung noch empfehlen?

Bevor eine cholesterinarme Ernährung empfohlen wird, ist es wichtig, die Bedeutung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung zu betonen. Vorsicht ist geboten bei Produkten, die aus kommerziellen Gründen als „gesund“ vermarktet werden (z. B. Margarine mit Palmöl).

Wird die Ernährungsberatung bei Hypercholesterinämie ebenso übernommen wie bei Adipositas?

Derzeit wird die Ernährungsberatung im Rahmen der Adipositasbehandlung übernommen, jedoch noch nicht bei familiärer Hypercholesterinämie.
Im CHL (Centre Hospitalier de Luxembourg) betreuen spezialisierte Diätassistenten und Diätassistentinnen betroffene Patientinnen und Patienten. Ihnen steht ein Kommunikationsmaterial zur Verfügung, das Lebensmittel mit hohem Cholesteringehalt sowie geeignete Alternativen aufzeigt. Dieses Informationsmaterial kann interessierten Fachpersonen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Wer informiert die Eltern vor der Untersuchung und erklärt ihnen die Bedeutung der Untersuchung?

Die Aufklärung der Familien beruht hauptsächlich auf dem Engagement der Kinderärzte und Hausärzte, die eingeladen sind, das Thema Screening mit den Eltern anzusprechen. Auch die am Screeningprogramm beteiligten Pflegekräfte wurden geschult, um ergänzende Erklärungen geben zu können.

Alle Fachkräfte der Primärversorgung, sowohl im Krankenhaus als auch im niedergelassenen Bereich, sowie die Teams der Geburtsstationen, Neonatologie und Pädiatrie wurden zu einer speziellen Schulung eingeladen.
Für jene, die nicht teilnehmen konnten, stehen die Aufzeichnung und die Antworten auf die Fragen im Portal santesecu.lu unter der Rubrik „Fachkräfte“ zur Verfügung.

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