Inspektion
Im Falle der Nichteinhaltung dieser Vorschriften können von der Abteilung Strahlenschutz sofortige Korrekturmaßnahmen angeordnet werden.
Die Häufigkeit der Inspektionen muss direkt an das mit jeder Art von Methode, bei der ionisierende Strahlung oder Strahlenquellen zum Einsatz kommen, verbundene relative Risiko geknüpft sein.
Routineinspektionen
Diese Inspektionen erfolgen zum Zweck der ständigen Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes der Arbeitnehmer und werden in der Regel im Voraus angekündigt.
Bestehen jedoch Zweifel an der ordnungsgemäßen Praxis im Umgang mit ionisierenden Strahlenquellen, können auch stichprobenartige Inspektionen vorgenommen werden. Unangekündigte Inspektionen müssen jedoch auf begründete Fälle beschränkt bleiben und dürfen nicht generell erfolgen.
Reaktive und zusätzliche Inspektionen
Neben den planmäßigen Inspektionen können sich auch zusätzliche Inspektionen als notwendig erweisen:
- nach einem ungewöhnlichen Ereignis, wie Unfällen oder Vorfällen im Zusammenhang mit der Sicherheit;
- nach wichtigen Änderungen in der Praxis, wie strukturellen Veränderungen (neuer Typ von Strahlenquellen, Personalwechsel usw.);
- nach Beschwerden vonseiten des Personals oder der Allgemeinheit.
Erste und letzte Inspektion
Die erste Inspektion oder Abnahmeprüfung dient zugleich der Überprüfung jeglicher Standardinspektion sowie der Einhaltung der Zulassungskriterien.
Die letzte Inspektion kann im Falle einer endgültigen Einstellung der betrieblichen Tätigkeit und der Aufhebung der Zulassung erfolgen, insbesondere bei Einrichtungen, bei denen ein Verdacht auf die Aktivierung von Materialien oder ein Kontaminationsrisiko besteht.
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