Strahlenschutz für Patienten
Wesentliche Grundsätze im Bereich des Strahlenschutzes
Im Bereich des Strahlenschutzes für Patienten gelten 2 wesentliche Grundsätze:
- der Grundsatz der Rechtfertigung;
- der Grundsatz der Optimierung.
Grundsatz der Rechtfertigung
Der antragstellende Arzt, das heißt derjenige, der eine medizinische Bildgebungsuntersuchung beantragt, und der ausführende Arzt, das heißt derjenige, der sie ausführt, müssen sich über die Rechtfertigung der Maßnahmen vergewissern.
Die Anwendung ionisierender Strahlung bei Patienten ist nie ganz ohne Risiken, selbst bei einer sehr geringen Dosis. Deshalb dürfen medizinische Bildgebungsuntersuchungen nur von Ärzten beantragt und ausgeführt werden, und dies liegt stets in deren Verantwortung.
Vom antragstellenden Arzt begründete Beantragungen
Derjenige Arzt, der eine medizinische Bildgebungsuntersuchung beantragt, bemüht sich stets, je nach dem klinischen Kontext die bestgeeignete Art der Untersuchung für seinen Patienten zu wählen.
Der „Leitfaden für die ordnungsgemäße Anwendung medizinischer Bildgebungsuntersuchungen“ (Guide de Bon Usage des examens d’imagerie médicale - GBU), herausgegeben von der Société Française de Radiologie und der Société Française de Médecine Nucléaire, ist ein unerlässliches Hilfsmittel für den antragstellenden Arzt, denn es hilft dem Arzt, je nach der Art der Erkrankung des Patienten die bestgeeignete Untersuchung zu wählen.
Der antragstellende Arzt ist zwar nicht zur strengen Anwendung der Empfehlungen des Leitfadens verpflichtet, doch sollte er sie nach Möglichkeit weitestgehend befolgen.
Die Beantragung der Untersuchung muss schriftlich erfolgen. Der Antrag muss ausreichende Informationen enthalten, um die Wahl der Untersuchung zu begründen, insbesondere:
- den Zweck der Untersuchung;
- klinische Indikationen;
- eventuelle bereits durchgeführte Untersuchungen;
- eine mögliche Schwangerschaft.
Zur Erleichterung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften steht dem antragstellenden Arzt das Antragsformular für medizinische Bildgebungsuntersuchungen zur Verfügung.
Vom ausführenden Arzt begründete Maßnahmen
Der ausführende Arzt muss prüfen, ob die Anträge auf Untersuchungen, die bei ihm eingehen, medizinisch gerechtfertigt sind. Er muss sie vor der Ausführung validieren. Sollte ein Arzt eine beantragte Untersuchung nicht für gerechtfertigt halten, kann er sie durch eine andere Untersuchung ersetzen.
Dabei muss der ausführende Arzt Folgendes berücksichtigen:
- die Empfehlungen des Leitfadens (GBU) betreffend die Kriterien der Beantragung;
- frühere Informationen zur Diagnose;
- das Vorliegen einer möglichen Schwangerschaft oder Stillzeit im Falle der Nuklearmedizin;
- die verfügbaren technischen Alternativen.
Jegliche medizinischen Bildgebungsmaßnahmen auf der Basis ionisierender Strahlung ist unter der Verantwortung eines Arztes durchzuführen. Ihre technische Ausführung kann, stets unter der Verantwortung des ausführenden Arztes, einzig an einen medizinisch-technischen Radiologieassistenten („Assistant technique médical“) delegiert werden.
Jede radiologische Untersuchung muss medizinisch gerechtfertigt sein.
Bei asymptomatischen Personen werden keine radiologischen Untersuchungen vorgenommen, außer:
- bei Vorliegen einer individuellen und dokumentierten Begründung aufgrund von Empfehlungen bewährter Praktiken;
- aufgrund und im Rahmen der Bedingungen eines nationalen medizinischen Früherkennungsprogramms. Die Mammografie ist eine Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs.
In Luxemburg gibt es ein „Mammografie-Programm“.
Dieses richtet sich an alle Frauen im Alter zwischen 45 und 74 Jahren und empfiehlt ihnen, alle 2 Jahre eine kostenlose Mammografie zur Früherkennung von Brustkrebs vornehmen zu lassen. Dieses nationale Programm wurde im Rahmen des „Europäischen Mammografie-Programms“ eingerichtet.
Wissenschaftliche Studien haben belegt, dass die Nutzen dieser Untersuchung zur Früherkennung im Verhältnis zu den Risiken durch ionisierende Strahlung überwiegen. Tatsächlich bietet die frühzeitige Erkennung einer Krebserkrankung unbestrittene Nutzen für den Patienten.
Diese Früherkennungsuntersuchung ermöglicht:
- die Entdeckung kleinerer Krebserkrankungen;
- eine Reduzierung der Anzahl der Gewebeproben aus der Brust;
- eine Erhöhung der Fälle, bei denen die Brust erhalten bleiben kann;
- eine Verringerung der Zahl der Todesfälle durch Brustkrebs.
Grundsatz der Optimierung
Mit anderen Worten, das Niveau der Exposition der Patienten gegenüber ionisierender Strahlung muss unter Berücksichtigung des angestrebten medizinischen Ziels auf dem niedrigsten Niveau gehalten werden, das vernünftigerweise erreicht werden kann.
Dieser Grundsatz ergibt sich aus einem allgemeinen Grundsatz der Vorsicht: dem „ALARA“-Grundsatz, was auf Englisch bedeutet „As Low As Reasonably Achievable“, das heißt „So niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“.
Die Europäische Union und das Ministerium für Gesundheit haben diagnostische Referenzwerte für die gängigsten medizinischen Bildgebungsuntersuchungen festgelegt. Diese Referenzwerte stellen jedoch keine Dosisgrenzwerte dar, die niemals überschritten werden dürfen. Sie sorgen für die Anwendung des Grundsatzes der Optimierung und die Einhaltung guter Praktiken.
Diese guten Praktiken beinhalten:
- die Verwendung angemessener Ausrüstungen;
- die regelmäßige Kontrolle der Ausrüstungen;
- die korrekte Verwendung der Ausrüstungen;
- die Bewertung der verabreichten Dosen und der Qualität der Aufnahmen.
Grundsatz der Dosisbeschränkung
Es gibt einen dritten Grundsatz, und zwar den der Dosisbeschränkung. Dieser Grundsatz gilt für Arbeitnehmer und die Allgemeinheit, nicht für Patienten.
Für den Strahlenschutz für Patienten werden nur die Grundsätze der Rechtfertigung und der Optimierung berücksichtigt.
In der Medizin ist es wichtig, dass die Bestrahlungsdosen ausreichend sind, damit die für die Gesundheit der Patienten angestrebten Nutzen durch die Untersuchungen und Therapien erreicht werden.
Was das in der medizinischen Bildgebung oder der Strahlentherapie tätige Personal betrifft, so ist es wichtig, dass ein jährlicher Dosisgrenzwert von 10 Millisievert nicht überschritten wird. Daher muss das Personal ständig Geräte zur Messung der Bestrahlungsdosis tragen. Diese Messgeräte nennen sich Dosimeter.
Für schwangere Frauen gilt ein niedrigerer Dosisgrenzwert von 1 Millisievert. Es ist stets sehr zu empfehlen, seinen Arbeitgeber im Falle einer Schwangerschaft so schnell wie möglich darüber zu informieren.
Wesentliche Punkte zum Strahlenschutz für Patienten
- Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats über die Beantragung radiologischer Untersuchungen (GBU);
- Zulassung zum Praktizieren der Radiodiagnostik auf der Grundlage einer Ausbildung in Radiodiagnostik oder im Strahlenschutz;
- Weiterbildung im Strahlenschutz;
- Genehmigung radiologischer Ausrüstungen;
- Abnahme radiologischer Ausrüstungen durch einen Sachverständigen in medizinischer Physik und Abnahme von Radiologie-Räumen (Aspekte des Strahlenschutzes für Personal und Dritte);
- Regelmäßige Qualitätssicherung der radiologischen Ausrüstungen;
- Schriftliche Protokolle, in denen für jede Ausrüstung und für jede Art von Untersuchung die Verfahren zum Informieren und zur Vorbereitung des Patienten sowie die technischen Einstellungen bis zur Verarbeitung der Röntgenaufnahme beschrieben sind;
- Klinisches Audit;
- Überprüfung der an die Patienten verabreichten Dosen – Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte;
- Überprüfung der Dosen, denen das Personal ausgesetzt war.
Publikationen
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National audit on the appropriateness of CT and MRI examinations in Luxembourg
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Audit de la conformité des prescriptions d'examens d'imagerie médicale: Volet B) Audit de la conformité aux bonnes pratiques
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Audit de la conformité des prescriptions d'examens d'imagerie médicale: Volet A) Audit de la conformité formelle
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Protocole d'audit de la conformité des prescriptions des examens d'imagerie médicale - Volet A) Audit de la conformité formelle
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