Französisch-luxemburgische Kommission
Die gemischte französisch-luxemburgische Kommission für nukleare Sicherheit wurde durch die zwischenstaatliche Vereinbarung vom 29. März 1994 eingerichtet. Ihre Grundlage ist das bilaterale Abkommen von 1983.
Sie tritt jedes Jahr abwechselnd in Luxemburg und in Frankreich zusammen.
Sie ermöglicht es den luxemburgischen und den französischen Behörden gemeinsam mit dem Unternehmen EDF über die neuesten Entwicklungen in den Bereichen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes in beiden Ländern Bilanz zu ziehen.
Die luxemburgischen Behörden werden vertreten durch:
- das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten;
- das Ministerium für Gesundheit: die Abteilung Strahlenschutz (Division de la Radioprotection - DRP) der Gesundheitsbehörde;
- das Ministerium des Innern;
- die luxemburgische Botschaft in Frankreich.
Die französischen Behörden werden vertreten durch:
- die Behörde für nukleare Sicherheit (Autorité de Sûreté Nucléaire - ASN);
- das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Entwicklung;
- die Präfektur des Départements Mosel;
- die Verteidigungs- und Sicherheitszone Ost.
Lagerung von radioaktiven Abfällen in Frankreich
Seit 1994 werden an der Grenze zwischen dem französischen Département Meuse und dem Département Haute-Marne von der französischen Andra (staatliche Stelle für die Entsorgung radioaktiver Abfälle) geologische Erkundungsarbeiten betrieben, um potenzielle Standorte eines tiefen unterirdischen Endlagers für radioaktive Abfälle zu erforschen.
Bure befindet sich im Süden des Barrois, im Département Meuse, knapp 2 Km von der Grenze zum Département Haute-Marne. Der Standort liegt 63 Km von Nancy und 135 Km von der Stadt Luxemburg entfernt.
In Anbetracht dieser relativen Nähe ist es nicht verwunderlich, dass die politischen Behörden und die luxemburgische Verwaltung am Fortschritt der Arbeiten des unterirdischen Laboratoriums von Bure interessiert sind. Es wurden mehrere unabhängige Studien durchgeführt.
Der „Synthesebericht (Pdf, 12,76 MB)“ über das französische Vorhaben zur Tiefenlagerung von radioaktiven Abfällen und deren Auswirkungen für Luxemburg steht unten zum Download bereit.
Behandlung von Folgesituationen nach nuklearen Unfällen
Die Abteilung Strahlenschutz (DRP) wirkt bei den Arbeiten des Lenkungsausschusses für die Leitung der Phase in der Folge eines nuklearen Unfalls oder einer radiologischen Notfallsituation (Comité Directeur pour la gestion de la phase Post-Accidentelle d'un accident nucléaire ou d'une situation d'urgence radiologique - CORDIRPA) in Frankreich mit.
Das Vorhaben zielt auf die Festlegung des Rahmens sowie auf die Bestimmung, Vorbereitung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen als Reaktion auf Folgesituationen nach einem nuklearen Unfall ab.
Die behandelten Themen umfassen insbesondere:
- Lebensmittel;
- Wasser;
- Abfallentsorgung;
- die gesundheitliche Überwachung der Bevölkerung;
- Schutzmaßnahmen;
- Entschädigung;
- Kommunikation;
- die Kultur des Strahlenschutzes.
Dieses Projekt wird als Grundlage für die Erarbeitung eines luxemburgischen Nachsorgeplans im Falle eines nuklearen Unfalls dienen.
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