Betäubungsmittel

Im Allgemeinen sind Themen rund um Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen im Gesetz vom 19. Februar 1973 über den Verkauf von Arzneimitteln und die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit sowie in den dazugehörigen Vorschriften geregelt.

Die Modalitäten für die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln (Status „S“) sind in der großherzoglichen Verordnung vom 19. Februar 1974 zur Durchführung des Gesetzes vom 19. Februar 1973 über den Verkauf von Arzneimitteln und die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit festgelegt.

Die spezifischen Modalitäten des Programms zur Behandlung der Drogenabhängigkeit durch Substitution sind in der großherzoglichen Verordnung vom 30. Januar 2002 des Gesundheitsgesetzbuchs festgelegt.

Sichere Rezepte und Rezeptblöcke

In Luxemburg gibt es drei Arten von Rezeptblöcken für verschreibende Ärzte:

  1. Rezeptblöcke für die Verschreibung eines Stoffes, eines Arzneimittels oder einer Zubereitung im Rahmen einer normalen medizinischen Behandlung (rosa-grün);
  2. Rezeptblöcke für die Verschreibung einer Substanz, eines Medikaments oder einer Zubereitung im Rahmen des Programms zur Behandlung von Drogenabhängigkeit durch Substitution (blau-gelb), die für zugelassene Ärzte bestimmt sind;
  3. Rezeptblöcke für die Verschreibung von Cannabis und bestimmten Derivaten zu medizinischen Zwecken, die für zugelassene Ärzte bestimmt sind (gelb-rosa Rezeptblock).

Während das Rezeptheft für die Verschreibung von Medikamenten im Rahmen einer regulären medizinischen Behandlung von jedem zugelassenen Arzt in Luxemburg beantragt werden kann, sind die beiden anderen Arten von Rezeptheften nur für zugelassene Ärzte zugänglich, die die erforderlichen gesetzlichen Schulungen absolviert haben.

Allgemeines zu den Verschreibungen

  • Jeder Arzt bekommt sein eigenes Rezeptbuch. In der Abteilung für Pharmazie und Medikamente wird ein Register geführt.

  • Bei jeder Magistralrezeptur müssen die Dosierungen der betreffenden Substanzen in Worten angegeben werden.

  • Bei jeder Verschreibung eines Spezialarzneimittels muss die Anzahl der Einheiten oder Verpackungseinheiten in Worten angegeben werden.

  • Die Erneuerung von Verschreibungen dieser Substanzen auf ein und demselben Rezept ist verboten.

So erneuern Sie ihr Rezeptblock

Ein neues Rezeptblock kriegen Sie nur, wenn Sie das alte Rezeptblock zurückschicken, und zwar per Einschreiben an die Adresse:

Bitte legen Sie diesem Versand das „Bestellformular für Rezeptblöcke zur Verschreibung von Betäubungsmitteln” (Pdf, 196 KB) bei, das Sie über diesen Link finden. Es ist ratsam, Ihren Versandnachweis mindestens bis zum Erhalt eines neuen Rezeptblocks aufzubewahren.

Bitte beachten, dass dieses Formular auch bei Verlust oder Diebstahl eines Rezeptblocks an die DPM zurückgeschickt werden kann. Geben Sie in diesem Fall bitte die dafür erforderlichen Angaben im Formular an.

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