Hilfs- und Pflegedienstleister
Langfristige Pflege wird unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der Pflegeversicherung finanziert. Personen, die eine Krankenversicherung haben, können die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, unter der Bedingung, dass sie als pflegebedürftig eingestuft wurden, basierend auf einer durch die Verwaltungsstelle der Pflegeversicherung (Cellule d’évaluation et d’orientation - CEO) durchgeführten Bewertung.
Hilfs- und Pflegenetzwerke
Dabei handelt es sich um Hilfs- und Pflegenetzwerke, die Personen, die zu Hause nicht mehr allein zurechtkommen, die Hilfe und Pflege bieten, die sie brauchen, um grundlegende Tätigkeiten des Alltags ausführen zu können, wie:
- Körperhygiene;
- Anziehen;
- Ernährung;
- Mobilität.
Es gibt mehrere große Netzwerke, aber auch kleine Hilfsnetzwerke und häusliche Hilfs- und Pflegedienste oder selbstständige Mitarbeitende der Gesundheitsbranche, die abhängige Personen zu Hause pflegen.
Für Hilfeleistungen für Gruppen können pflegebedürftige Personen sich an ein teilstationäres Zentrum wenden, das pflegebedürftige Personen tagsüber und/oder nachts aufnimmt und die entsprechende Pflege und Hilfestellung leistet.
Hilfs- und Pflegeeinrichtungen
Hilfs- und Pflegeeinrichtungen (Dienstleister im stationären Bereich) sind Institutionen, die tagsüber und nachts pflegebedürftige Personen aufnehmen und die entsprechende Pflege und Hilfestellung leisten. Dabei unterscheidet man Einrichtungen mit einer dauerhaften Unterbringung und Einrichtungen mit vorübergehender Versorgung.
Spezialisierte Tageseinrichtungen
Zudem gibt es in Luxemburg spezialisierte Einrichtungen, die tagsüber pflegebedürftige Personen aufnehmen.
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