In welchem Bereich?
Die betroffenen Dienste
Das Gesetz in Bezug auf die Rechte und Pflichten des Patienten bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von einem Gesundheitsdienstleister angeboten werden, um den Gesundheitszustand eines Patienten zu beurteilen, aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Hierzu zählt Prävention (zum Beispiel Früherkennung), Verschreibung, Bereitstellung, Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Begleitung am Lebensende und Schmerzbehandlung.
Das Gesetz gilt auch für grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen, wie bei Fernbehandlungen, wenn ein Gesundheitsdienstleister in Luxemburg einen Patienten behandelt, der außerhalb von Luxemburg wohnt.
Nicht betroffene Dienste
Langfristige Gesundheitsdienstleistungen für die Hilfe von Personen im Alltag im Rahmen der Pflegeversicherung fallen wiederum nicht unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes.
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