Gesetz vom 24. Juli 2014

Seit Juli 2014 gibt es in Luxemburg ein Gesetz, in dem in einem durchgehenden Text die Rechte und Pflichten der Patienten aufgeführt werden. Hier wird auch die Beziehung zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern dargelegt.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, das Vertrauen, die Transparenz und eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Patienten und den Gesundheitsdienstleistern zu garantieren.

Die Zusammenarbeit basiert auf den Grundprinzipien des gegenseitigen Respekts, der Würde und der Loyalität. Dies basiert auf Rechten und Pflichten für alle.

Beispielsweise ist der Gesundheitsdienstleister angehalten, den Patienten verständlich und eindeutig über seinen Gesundheitszustand zu informieren sowie über die ihm angebotenen Behandlungsmöglichkeiten. Der Patient wiederum verpflichtet sich, mit dem Gesundheitsdienstleister zusammenzuarbeiten und ihm alle wichtigen Informationen in Bezug auf seine Gesundheit sowie die Einnahme von Medikamenten mitzuteilen. Er ist angehalten, im Rahmen seiner Behandlung bestmöglich mitzuarbeiten und die Rechte der anderen Patienten zu respektieren.

Zum letzten Mal aktualisiert am