Illegale Substanzen

Die Arbeitsmedizin muss sich mit allen arbeitsbezogenen Problemen befassen, dazu gehören Alkohol, Drogen und auch Medikamente, die die Wachsamkeit beeinträchtigen.

Durch Alkohol- und Drogenmissbrauch am Arbeitsplatz entstehen sehr unterschiedliche Schäden:

  • Zunahme der Anzahl und Schwere von Arbeits- und Wegeunfällen;
  • Effizienzeinbußen;
  • geringere Produktivität;
  • soziale und wirtschaftliche Kosten durch Fehlzeiten;
  • Verschlechterung des Arbeitsklimas (Aggressivität, alkoholbedingte Traumata);
  • und sogar Entlassung.

Um seiner gesetzlichen Verantwortung gerecht zu werden, hat der Arbeitgeber, wie bereits erwähnt, das Recht, den Konsum von Alkohol beziehungsweise Drogen am Arbeitsplatz zu verbieten.

Nicht nur der Arbeitgeber steht nach der aktuellen Gesetzgebung in der Verantwortung, sondern auch der Arbeitnehmer, der verpflichtet ist, im Rahmen seiner Möglichkeiten die Verantwortung für seine eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer zu übernehmen.

Sie sind daher verpflichtet, den Arbeitgeber oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit (travailleur désigné) bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum sofort zu informieren.

Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) Art. L. 312-1. -313-1

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