Finanzielle Beihilfen

Finanzielle Beihilfen für die Durchführung von Sanierungsarbeiten

Die Durchführung von Sanierungsarbeiten durch Privatpersonen zur Reduzierung ihrer Exposition ist im Allgemeinen empfehlenswert. Die Finanzierung solcher Arbeiten, die bei hohen Radonwerten sehr umfangreich sein können, ist in vielen Fällen jedoch sehr belastend. Gemäß Artikel 21, 22, und 24 der großherzoglichen Verordnung vom 5. Mai 2011 können individuelle Wohnungsbeihilfen für die Sanierung von Altbauten, die verstärkt Radon-Emissionen ausgesetzt sind, beantragt werden.

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