Reisen mit mit kontrollierten Substanzen
Sie wohnen in Luxemburg und beabsichtigen, ins Ausland zu reisen?
Ihre Arzneimittel können je nach Zielland einer Kontrolle unterzogen werden, insbesondere Medikamente, die Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen enthalten.
Welche Medikamente werden kontrolliert?
- In vielen Ländern werden Arzneimittel, die Betäubungsmittel, betäubungsmittelähnliche Stoffe und bestimmte psychotrope Substanzen enthalten, kontrolliert, insbesondere Opioid-Ersatzpräparate, bestimmte Schmerzmittel, Arzneimittel zur Behandlung von Aufmerksamkeitsstörungen mit oder ohne Hyperaktivität*.
- Unvollständige Liste der Moleküle, für die häufig eine Transportbescheinigung erforderlich ist:
Molekül |
Arzneispezialitäten |
Methadon |
Methasan® |
Buprenorphin |
Suboxone®, Subutex®, Temgesic® |
Fentanyl |
Durogesic® |
Hydromorphon |
Palladon® |
Oxycodon |
Oxycontin®, OxyNorm®, Targinact® |
Morphin |
MS Contin®, MS Direct® |
Methylphenidat |
Medikinet®, Rilatin® |
Cannabis |
Medizinisches Cannabis |
Lisdexamfétamine |
Elvanse® |
* Andere Medikamente, bei denen es sich nicht um Betäubungsmittel handelt (zum Beispiel Betablocker, Blutdrucksenker, Cholesterinsenker, Antidiabetika, Entzündungshemmer usw.), unterliegen keiner besonderen Kontrolle. Es wird jedoch empfohlen, auf Reisen eine Kopie der Verordnung für diese Medikamente mit sich zu führen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre medikamentöse Behandlung ein oder mehrere Betäubungsmittel und/oder Psychopharmaka enthält, fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Wenn Sie eine Reise mit Ihrem Medikament planen, benötigen Sie je nach Zielland möglicherweise eine persönliche Transportbescheinigung.
Die länderspezifischen Bestimmungen können Sie auf der Website des Internationalen Suchtstoff-Kontrollamtes (International Narcotics Control Board - INCB) nachlesen.
Zudem wird dringend empfohlen, sich vor jeder Reise bei der Botschaft oder dem Gesundheitsministerium des Ziellandes nach den dort geltenden Bestimmungen zu erkundigen.
Welche Dokumente benötige ich, um unbesorgt mit meinem Medikament zu reisen?
- Eine Kopie der gültigen Verordnung für das betreffende Medikament (kann entweder vom verschreibenden Arzt oder vom Apotheker, der das Medikament verkauft, ausgestellt werden).
Oder alternativ eine vom verschreibenden Arzt unterschriebene Bescheinigung, die die Patientendaten, die Kontaktdaten des verschreibenden Arztes und die Behandlung mit dem/den aktuellen Medikament(en) enthält. - Eine von der luxemburgischen Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé) ausgestellte Reisebescheinigung (certificat de voyage).
So erhalten Sie eine Bescheinigung
Mindestens 2 Wochen vor dem Abreisedatum müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt ein Formular zur Beantragung der Reisebescheinigung ausfüllen. Der jeweilige Formulartyp hängt vom Zielland ab:
- Für eine Reise in ein Land des Schengen-Raums füllen Sie bitte folgenden Antrag mit Ihrem Arzt zusammen aus:
- Für eine Reise in ein Land außerhalb des Schengen-Raums füllen Sie bitte folgenden Antrag mit Ihrem Arzt zusammen aus:
Sie wohnen im Ausland und möchten mit betäubungsmittelhaltigen oder -ähnlichen Medikamenten nach Luxemburg reisen?
Um die Rechtmäßigkeit der von Ihnen nach Luxemburg mitgebrachten Betäubungsmittel zu bestätigen, wird dringend empfohlen, dass Sie vor der Einreise nach Luxemburg Folgendes besorgen:
- eine Kopie der neuesten medizinischen Verordnung;
- ein ärztliches Attest, das von den Behörden des Wohnsitzlandes genehmigt wurde.
Für weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Abteilung Pharmazie und Medikamente unter der Adresse infostupefiants@ms.etat.lu
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