Gesetz vom 17. Dezember 2014
Neues Gesetz: umfassende Änderungen
Im Dezember 2014 trat das neue Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch in Kraft. Umfassende Änderungen wurden vorgenommen:
- Schwangerschaftsabbruch taucht nicht mehr im Strafrecht auf.
- Der Begriff „Notsituation“ steht nicht mehr im neuen Gesetz. Zuvor konnten nur Schwangere „in einer Notsituation“ eine Abtreibung durchführen lassen.
- Die 2. psychosoziale Beratung ist für volljährige Frauen nicht mehr verpflichtend. Sie wurde durch eine optionale Beratung vor oder auch nach dem Eingriff ersetzt. Für minderjährige Frauen bleibt diese 2. Beratung allerdings verpflichtend.
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