(IVG) Schwangerschaftsabbruch

In Luxemburg kann jede Schwangere bis Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche oder bis zur 14. Woche nach der letzten Regelblutung einen Schwangerschaftsabbruch beantragen.

Im Dezember 2014 trat das neue Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch in Kraft. Darin enthaltene bedeutende Änderungen:

  • Schwangerschaftsabbruch taucht nicht mehr im Strafrecht auf.
  • Der Begriff „Notsituation“ steht nicht mehr im neuen Gesetz. Zuvor konnten nur Schwangere „in einer Notsituation“ eine Abtreibung durchführen lassen.
  • Die 2. psychosoziale Beratung ist für volljährige Frauen nicht mehr verpflichtend. Sie wurde ersetzt durch eine optionale Beratung vor oder auch nach dem Eingriff. Für minderjährige Frauen bleibt diese 2. Beratung allerdings verpflichtend.

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