(IVG) Schwangerschaftsabbruch

In Luxemburg kann jede Schwangere bis Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche oder bis zur 14. Woche nach der letzten Regelblutung einen Schwangerschaftsabbruch beantragen.

Im Juli 2025 trat das Gesetz vom 24. Juli 2025 zur Änderung folgender Rechtsvorschriften in Kraft: 1. des Strafgesetzbuches; 2. der Strafprozessordnung; 3. des geänderten Gesetzes vom 15. November 1978 über Sexualaufklärung, die Prävention illegaler Abtreibungen und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs, das Gesetz über den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch (IVG) geändert und die dreitägige Bedenkzeit abgeschafft. Somit gilt diese Frist nicht mehr für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchten.

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