Palliativpflege: Patientenverfügung
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist im Gesetz über die Palliativpflege, die Patientenverfügung und die Sterbebegleitung geregelt.
Es handelt sich um ein schriftliches und unterschriebenes Dokument, in dem Sie Ihren Willen zum Ende Ihres Lebens für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, zu kommunizieren, zum Ausdruck bringen. Dabei handelt es sich um Ihren Wunsch, eine Behandlung, Reanimation usw. einzustellen oder fortzuführen.
Mit dieser Verfügung können Sie die Bedingungen Ihres natürlichen Lebensendes selbst bestimmen.
Sie darf nicht verwechselt werden mit dem „Verfügungen zum Lebensende“, in denen Sie unter bestimmten Umständen schriftlich die Gegebenheiten und Bedingungen festhalten können, bei denen Sie Sterbehilfe wünschen.
Diese Verfügungen zum Lebensende sind im Gesetz über die Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung geregelt.
Vertrauensperson
In der Patientenverfügung können Sie auch eine Vertrauensperson aus Ihrem Umfeld bestimmen. Diese kann Sie dann repräsentieren, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Ihre Aufgabe ist es dann, in Ihrem Namen Entscheidungen über das Ende Ihres Lebens zu treffen.
Die Vertrauensperson muss vom Arzt gehört werden und kann Ihren Willen und Ihre Rechte gegenüber den Ärzten und Pflegekräften durchsetzen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.
Empfehlung
Es wird empfohlen, mit dem engeren Umfeld über sein Lebensende und seine Patientenverfügung zu sprechen, damit Ihre Wünsche möglichst schon bekannt sind und bei Problemen berücksichtigt werden.
Der Arzt kann auch Ihre Angehörigen nach Ihren Wünschen fragen, wenn Sie diese nicht mehr selbst äußern konnten.
Publikation
Zum letzten Mal aktualisiert am