Palliativpflege: Sterbebegleitung
Jede Person, die sich am Ende Ihres Lebens in einer fortgeschrittenen oder terminalen, fortschreitenden und unheilbaren schweren Erkrankung befindet, hat auf eigenen Wunsch oder auf Wunsch der Angehörigen das Recht auf Palliativpflege.
Palliativbehandlung
Palliativpflege und Sterbebegleitung von Menschen am Ende ihres Lebens können zu Hause, im Krankenhaus (auf beliebiger Station) oder in einer Einrichtungen gemäß dem Gesetz über die Pflegeversicherung, wie zum Beispiel in Pflegeheimen, stattfinden.
Sonderurlaub zur Sterbebegleitung
Wenn ein Angehöriger (Elternteil, Kind oder Partner) sich am Ende seines Lebens befindet, haben Sie als Angestellte(r) die Möglichkeit, jährlich und pro sterbendem Angehörigen maximal 5 Werktage Sonderurlaub zur Sterbebegleitung zu nehmen.
Um diesen Urlaub zu bekommen, benötigen Sie ein ärztliches Zertifikat vom behandelnden Arzt des Patienten. Darin muss attestiert werden, dass es sich um eine schwere Erkrankung im Endstadium handelt, die ständige Anwesenheit erfordert.
Weitere Informationen über Sonderurlaub zur Sterbebegleitung finden Sie in Kapitel III (Art. 9) und IV (Art. 11 und 12) des Gesetzes vom 16. März 2009 über Palliativpflege, die Patientenverfügung und die Sterbebegleitung.
Pflegepass (Carnet de soins)
Der Pflegepass ist ein Hilfsmittel zur Kommunikation und Koordination für die bestmögliche Versorgung von Pflegefällen. Jeder Dienstleister, der zur Versorgung eines Pflegefalls am Ende des Lebens beiträgt, muss Versorgungsmaßnahmen, Handlungen und erbrachte Leistungen in den Pflegepass eintragen.
Der Pflegepass muss immer bei der betroffenen Person bleiben. Der gepflegte Patient und alle Dienstleister müssen Zugriff auf den Pflegepass haben.
Da die Palliativpflege die Gesamtheit aller Bedürfnisse der Person am Ende ihres Lebens umfasst und auch ihr Umfeld berücksichtigt, ist es unerlässlich, dass die Maßnahmen unterschiedlicher Dienstleister korrekt koordiniert werden und sich zu einer umfassenden und effizienten Versorgung zusammenfügen.
Unterstützung des Umfelds
Es gibt mehrere Dienstleistungen und Initiativen zur Unterstützung der Angehörigen von Sterbenden und der Pflegepersonen während der Phase der Verschlimmerung der Erkrankung, der Palliativpflege sowie in der Trauer.
Leistungen von Omega 90 zur Begleitung von Sterbenden
Omega 90 ist der luxemburgische Verband zur Palliativversorgung und Begleitung von Sterbenden und Trauernden. Er bietet die folgenden Leistungen zur Sterbebegleitung:
- Begleitung von Trauernden, schwer Erkrankten und deren Angehörigen;
- Begleitung von Kindern und Jugendlichen in der Trauer;
- Psychotherapeutische Maßnahmen nach einem dramatisierenden Sterbefall;
- Trauergruppen;
- Information und pädagogische Beratung für Eltern, Lehrer und Pädagogen, die Kinder und Jugendliche betreuen, die Angehörige verloren haben;
- Palliativpflegezentrum „Haus Omega“.
Häusliche Hilfs- und Pflegedienste
Die häuslichen Hilfs- und Pflegedienste können mit ihren Unterstützungs-, Beratungs- und Begleitungsteams in bestimmten Lebenssituationen spezifische Aufgaben für Angehörige übernehmen, insbesondere bei Sterbefällen.
Publikationen
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