Studenten

Studentinnen und Studenten im Ausland

Studierende, die bei einer luxemburgischen Krankenkasse versichert sind und ihr Studium im Ausland fortsetzen – sei es in einem Land der Europäischen Union oder außerhalb der EU – müssen ihre Krankenversicherung an das Aufenthaltsland anpassen.

Die Mitgliedschaft bei einer luxemburgischen Krankenkasse bleibt unerlässlich, um die Übernahme der Gesundheitskosten sowohl im Studienland als auch in Luxemburg zu gewährleisten.

Diese Mitgliedschaft kann wie folgt abgeschlossen werden:

  • als Mitversicherter (über einen versicherten Elternteil oder Ehepartner);
  • als Einzelperson.

Ein Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken wird von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) als vorübergehender Aufenthalt betrachtet.

Kostenübernahme je nach Land

Die Bedingungen für die Erstattung von Behandlungskosten variieren je nach Studienland. Es wird empfohlen, sich so bald wie möglich mit der Sozialversicherung des Gastlandes in Verbindung zu setzen, um sich über die Funktionsweise des lokalen Gesundheitssystems und die Bedingungen für die Kostenerstattung zu informieren.

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

In den Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz werden die Kosten für medizinische Versorgung in der Regel gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) übernommen.

Diese kostenlose Karte bescheinigt den Anspruch auf Krankenversicherung und ermöglicht während eines vorübergehenden Aufenthalts in Europa den Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen zu denselben Bedingungen wie für Versicherte des besuchten Landes.

Studentinnen und Studenten in Luxemburg

Jede Person, die zum Studium nach Luxemburg kommt, muss für die gesamte Dauer ihres Studiums krankenversichert sein.

Die Mitgliedschaft hängt vom Wohnort (Luxemburg oder Ausland) und vom Herkunftsland ab.

Ohne vorherige Versicherung

Studierende über 18 Jahre, die in Luxemburg ein Studium oder eine unbezahlte Berufsausbildung absolvieren und weder persönlich noch als Mitversicherte (in Luxemburg oder im Ausland) krankenversichert sind, müssen sich bei der luxemburgischen Sozialversicherung anmelden.

Um sich anzumelden, füllen Sie bitte das Formular Antrag auf Anmeldung zur obligatorischen Krankenversicherung für Studierende aus, das bei der Gemeinsamen Sozialversicherungsanstalt (CCSS) erhältlich ist, und fügen Sie Folgendes bei:

  • eine Kopie des Personalausweises (sofern noch keine 13-stellige nationale Identifikationsnummer vergeben wurde);
  • eine von der Schule oder Hochschule in Luxemburg ausgestellte Immatrikulationsbescheinigung.

Nach Bearbeitung durch die CCSS erhält der Student:

  • ein Zulassungsschreiben mit Angabe des Versicherungsbeginns und der monatlichen Beitragshöhe;
  • eine Sozialversicherungskarte, die den Leistungserbringern (Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken usw.) vorzulegen ist.

Die Karte muss nach Abschluss des Studiums zurückgegeben werden.

Mit vorheriger Versicherung

Studierende, die im Ausland wohnen und bereits in ihrem Herkunftsland krankenversichert sind, müssen bestimmte Formalitäten erledigen, die je nach Wohnsitzland variieren.

Um genau zu erfahren, welche Formalitäten zu erledigen sind, besuchen Sie bitte die Website der Caisse nationale de santé (CNS) unter der Rubrik Studenten.

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