Verfahren zur Erstattung
Wenn die Kosten für eine Behandlung, eine ärztliche Konsultation oder eine andere Gesundheitsleistung vom Versicherten vorab bezahlt werden, kann ein Antrag auf Erstattung bei der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) gestellt werden.
Um die Erstattung zu erhalten, müssen Sie der CNS per Post folgende Unterlagen zukommen lassen:
- Die Originalrechnungen und Honorarabrechnungen
- Auf diesen muss die 13-stellige Identifikationsnummer der Person angegeben sein, die die Behandlung in Anspruch genommen hat (Versicherter oder Familienangehöriger).
- Wenn Sie die Unterlagen selbst aufbewahren möchten, sollten Sie vor dem Versand Kopien anfertigen.
- Den Zahlungsnachweis
- Einen Beleg, aus dem hervorgeht, dass die Kosten beglichen wurden.
Der Antrag auf Erstattung kann innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Rechnungszahlung gestellt werden.
Sofortige Erstattung in der Geschäftsstelle
Eine sofortige Erstattung per Scheck oder Sofortüberweisung ist möglich, indem Sie persönlich an einem Schalter der Caisse nationale de santé (CNS) vorstellig werden, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
- Der Gesamtbetrag der medizinischen Kosten muss mindestens 100 € pro Haushalt betragen.
- Die Rechnungen oder Honorarabrechnungen müssen zum Zeitpunkt ihrer Vorlage seit weniger als 15 Kalendertagen beglichen sein.
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