Oberster Rat bestimmter Gesundheitsberufe
Der Oberste Rat bestimmter Gesundheitsberufe (Conseil supérieur de certaines professions de santé) umfasst die Vertreter der Gesundheitsberufe.
Zusammensetzung
Die Mitglieder des Rates werden vom Minister auf Empfehlung der Berufskommissionen und der repräsentativen Berufsverbände im Gesundheitssektor für eine Dauer von 5 Jahren ernannt.
Für jedes vollwertige Mitglied gibt es auch ein stellvertretendes Mitglied.
Darüber hinaus umfasst der Rat eine Fachkommission für jeden Gesundheitsberuf. Die Mitglieder dieser Kommissionen sowie ihre Stellvertreter werden alle fünf Jahre von den Angehörigen der jeweiligen Berufe gewählt.
Aufgaben
Die Aufgabe des Rates ist es:
- dem Minister in Fragen, welche die Ausübung, Ausbildung und Regulierung der Gesundheitsberufe betreffen, beratend zur Seite zu stehen;
- einen Ethikkodex für die Gesundheitsberufe zu erlassen.
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