Zahnamalgam - Nationaler Plan 2023

Nationaler Plan zur schrittweisen Reduzierung der Verwendung von Zahnamalgam

Für die Zwecke der Umsetzung von Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Mai 2019 über bestimmte Durchführungsbestimmungen und Sanktionen der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber hat die Gesundheitsbehörde in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Sektor einen nationalen Plan für Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung der Verwendung von Zahnamalgam aufgestellt.

Ziele 

Der Plan verfolgt folgende Ziele:

  • lebenslange Prävention von Zahnkaries;
  • einfacher Zugang zu Behandlungen mit quecksilberfreien Materialien;
  • objektive Kommunikation über die Risiken und Alternativen zur Verringerung der Verwendung von Zahnamalgam;
  • professionelle Entsorgung von Amalgamabfällen, um eine Kontamination der Umwelt zu vermeiden;
  • Der Plan sieht auch Maßnahmen vor, um seine Umsetzung und Bewertung zu begleiten.

Zum letzten Mal aktualisiert am