Klinisches Audit

Gemäß dem Strahlenschutzgesetz vom 28. Mai 2019 sind Einrichtungen, in denen radiologische Maßnahmen für medizinische Zwecke durchgeführt werden, zur Durchführung von klinischen Audits verpflichtet.

Das klinische Audit ist ein Prozess zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Gesundheitsversorgung für die Patienten.

Seine wesentlichen Eigenschaften bestehen in einer systematischen Prüfung der Versorgungsleistungen im Verhältnis zu den vereinbarten Normen für eine gute Praxis, um festzustellen, ob die Normen eingehalten werden, und gegebenenfalls der anschließenden Identifizierung einer Vorgehensweise, um Verbesserungen vorzunehmen.

Das klinische Audit wird bereits seit langem in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens praktiziert. Im Allgemeinen erfolgt seine Umsetzung durch die Einrichtung von Qualitätssystemen zur Erfüllung der Anforderungen der Ministerien für Gesundheit und ihrer vergleichbaren Behörden auf lokaler Ebene sowie der betreffenden Fachverbände.

Das klinische Audit wird speziell für radiologische Verfahren im medizinischen Bereich umgesetzt:

  • durch die europäische Richtlinie 97/43/Euratom über medizinische Exposition, und in jüngerer Zeit;
  • durch die europäische Richtlinie 2013/59/Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen. 
Der Zweck dieses Leitfadens besteht darin, die Einrichtung bei der Umsetzung des klinischen Audits zu unterstützen.

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