Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle
Am 5. Dezember 1997 wurde das „Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle“ (Joint Convention on the Safety of Spent Fuel Management and on the Safety of Radioactive Waste Management) in Wien verabschiedet. Das Gemeinsame Abkommen verfolgt das Ziel, durch die Verbesserung der nationalen Maßnahmen und die internationale Zusammenarbeit weltweit einen hohen Standard der Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu erreichen und aufrechtzuerhalten.
Luxemburg ist seit dem 1. Oktober 1997 eine Vertragspartei. Das Übereinkommen wurde am 20. Juni 2001 in nationales Recht umgesetzt.
Auf Vertragsstaatenkonferenzen, die alle 3 Jahre stattfinden, wird überprüft, inwieweit die Zielsetzung des Gemeinsamen Übereinkommens erfüllt ist. Dieser Prozess besteht aus mehreren Phasen, allem voran die nationale Berichterstattung über die Art und Weise, wie die Verpflichtungen aufgrund des Übereinkommens durch die Vertragsparteien umgesetzt werden. Dabei liegt in der Regel ein besonderer Schwerpunkt auf den jeweils in den letzten 3 Jahren erzielten Fortschritten. Darauf folgt eine Phase der Analyse durch den gegenseitigen Austausch schriftlicher Fragen und Antworten unter allen Vertragsparteien, gefolgt von einem mündlichen Vortrag bei der nächsten Überprüfungskonferenz.
Bei der 7. Überprüfungskonferenz, die vom 27. Juni bis 8. Juli 2022 in Wien stattfand, wurden folgende Punkte als Herausforderungen für Luxemburg festgehalten, wobei wir binnen 3 Jahren über die diesbezüglichen Fortschritte zu berichten hätten:
- Aufholen der Arbeiten, die infolge der Zuweisung des Personals für andere Aufgaben im Rahmen der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie nicht ausgeführt werden konnten;
- Verhandlung eines Vertrags mit der belgischen Behörde für Abfallentsorgung (Organisme national des déchets radioactifs et des matières fissiles enrichies - ONDRAF), um die Verbringung der gesammelten Abfälle zu ermöglichen;
- Umsetzung des nationalen Aktionsplans als Reaktion auf die Empfehlungen und Vorschläge des ARTEMIS-Programms.
Darüber hinaus wurden folgende Bereiche, in denen gute Leistungen erzielt wurden, festgehalten:
- ein bilaterales Abkommen mit Belgien, das eine sichere und wirksame Behandlung und die endgültige Beseitigung radioaktiver Abfälle aus Luxemburg vorsieht; dieses könnte als Vorbild für andere kleine Länder dienen, die keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit Atomenergie betreiben und in denen der Bau einer speziellen Anlage unverhältnismäßig wäre.
- Was die Sicherheit und die Reduzierung der Abfälle betrifft, Motivierung zur verminderten Verwendung radioaktiver Materialien (zum Beispiel durch den Ersatz von radioaktiven Strahlenquellen durch Röntgengeräte) und rechtliche Anforderungen, um die Wahl der Technologie im Genehmigungsverfahren zu begründen.
- Veröffentlichung des gemeinsamen nationalen Aktionsplans als Reaktion auf die Programme IRRS (Integrated Regulatory Review Service) und ARTEMIS.
Es sei anzumerken, dass das bilaterale Abkommen mit Belgien einzigartig auf der ganzen Welt ist. Deshalb wurde Belgien, mit der Unterstützung durch Luxemburg, für dieses Abkommen mit einer guten Praxis gewürdigt. „Gute Praktiken“ werden tatsächlich nur für innovative und weltweit einzigartige Methoden und Lösungen verliehen, die ebenfalls zur Verbesserung der Sicherheit radioaktiver Abfälle in anderen Ländern beitragen könnten.
Die 8. Vertragsstaatenkonferenz des Gemeinsamen Übereinkommens ist für den 17. bis 28. März 2025 geplant. Der nächste nationale Bericht ist bis zum 16. August 2024 bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) einzureichen.
Die einzelnen nationalen Berichte der Abteilung Strahlenschutz (Division de la Radioprotection - DRP) im Rahmen dieses Gemeinsamen Übereinkommens (Joint Convention)
National Reports on the measures taken by Luxembourg to fulfil the obligations laid down in the: "Joint Convention on the Safety of Spent Fuel Management and on the Safety of Radioactive Waste Management"
- Joint Convention - Nationaler Bericht 2021 (Pdf, 1,15 MB)
- Joint Convention - Nationaler Bericht 2018 (Pdf, 362 KB)
- Joint Convention - Nationaler Bericht 2015 (Pdf, 542 KB)
- Joint Convention - Nationaler Bericht 2012 (Pdf, 442 KB)
- Joint Convention - Nationaler Bericht 2009 (Pdf, 305 KB)
- Joint Convention - Nationaler Bericht 2006 (Pdf, 683 KB)
Zum letzten Mal aktualisiert am