Apotheken
In Luxemburg ist die Apotheke ein öffentlicher Dienst, der basierend auf dem Lizenzmodell verwaltet wird, wobei es sich um ein durch den Staat erteiltes Privileg handelt. Die Eröffnung und die Übertragung von Apotheken sind gesetzlich geregelt.
Neben öffentlichen Apotheken oder Offizinapotheken gibt es Krankenhausapotheken, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind und dank welcher Arzneimittel in Krankenhäusern angeboten werden können.
Die Eröffnung von neuen Apotheken erfolgt basierend auf der örtlichen und regionalen Nachfrage basierend auf der Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit. Der Beruf des Apothekers steht unter Kontrolle des Geschäftsbereichs Pharma der Gesundheitsbehörde (Division de la Pharmacie, Direction de la Santé).
Notdienst-Apotheken
Notdienst-Apotheken bieten einen 24-Stunden-Service, der um 8.00 Uhr startet und bis zum nächsten Morgen um 8.00 Uhr läuft.
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