Schwere Folgeschäden nach einer Impfung

In Luxemburg

Die Impfung ist ein wirksames Mittel, um sich gegen bestimmte übertragbare Krankheiten zu schützen. Die Impfung ist eine der wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin weltweit. Eine Impfung führt sehr selten zu schweren Schäden. Sollte dies dennoch der Fall sein, können Sie den Staat um eine Entschädigung bitten, indem Sie einen Antrag an das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit auf der Grundlage des Gesetzes vom 4. Juli 2000 über die Haftung des Staates für Impfungen stellen.

Wer kann ein Recht auf Entschädigung geltend machen?

Alle Personen, die in Luxemburg geimpft wurden, haben die Möglichkeit, von ihrem Recht auf Entschädigung Gebrauch zu machen.

Der Antrag wird aber nur angenommen, wenn die Impfung auf Anordnung oder Empfehlung des Staates Luxemburg erfolgt ist. Die großherzogliche Verordnung vom 18. Oktober 2001 enthält die Liste der empfohlenen Impfungen.

Der Staat gewährt nur dann eine Entschädigung, wenn die durch die Impfung hervorgerufenen schweren Schäden nicht schon von der Entschädigung durch die Sozialversicherung abgedeckt sind.

Bevor Geschädigte ihren Antrag beim Staat einreichen, sind sie daher verpflichtet, ihre Ansprüche, sofern sie gerechtfertigt oder ernsthaft zulässig sind, bei den Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosigkeit, Einkommen zur sozialen Eingliederung) geltend zu machen.

Wenn die geimpfte Person minderjährig ist, muss der Antrag vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Im Falle des Todes der geimpften Person ist der Antrag von den Hinterbliebenen zu stellen.

Der Antrag auf Entschädigung muss spätestens 30 Tage nach der Impfung eingereicht werden.

Welche schweren Folgeschäden können durch eine Impfung entstehen?

Mit schweren Schäden sind nicht die üblichen Nebenwirkungen nach einer Impfung gemeint (zum Beispiel Rötung, Schwellung oder Verhärtung an der Einstichstelle, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Fieber, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit), sondern Tod oder längerfristige (das heißt irreversible) Schäden, die zu einer dauerhaften körperlichen Behinderung der geimpften Person führen.

Wer zahlt die finanzielle Entschädigung im Falle schwerer Folgeschäden nach einer Impfung?

Der Staat zahlt über das Staatsministerium eine finanzielle Entschädigung nur für Schäden, die nicht von den Sozialversicherungen entschädigt werden können.

Wie kann ich den Anspruch auf staatliche Entschädigung geltend machen?

Wenn sich herausstellt, dass eine Person durch eine Impfung einen schweren Schaden erlitten hat, kann sie ihr Recht auf Entschädigung wie folgt geltend machen:

  1. Die Person muss beim Gesundheitsministerium einen Antrag auf Entschädigung stellen. Dieser Antrag muss mithilfe des folgenden Formulars gestellt werden, das in Kürze auf der Website von Guichet.lu verfügbar sein wird:

    > Formular für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Schäden infolge einer Impfung
    > Anhang zum Formular „Ärztliche Bescheinigung von Folgeschäden nach einer Impfung“ (Pdf, 725 KB).

  2. Das Gesundheitsministerium prüft den Antrag. Es prüft, ob dieser zulässig ist, und bewertet im Falle der Zulässigkeit den Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und dem erlittenen Schaden, gegebenenfalls durch Einholung eines Sachverständigengutachtens.

  3. Wenn die Bedingungen erfüllt sind und der Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Impfung festgestellt wurde, bewertet der Staat den durch die Impfung verursachten schweren Schaden, gegebenenfalls durch ein Gutachten.

  4. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind oder der Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Impfung nicht bestätigt werden kann oder die entstandenen Kosten bereits anderweitig abgedeckt sind, lehnt der Staat den Antrag ab. Ist der Antragsteller mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er Rechtsmittel einlegen.

  5. Wenn eine geimpfte Person einen Antrag auf der Grundlage des Gesetzes vom 4. Juli 2000 über die Haftung des Staates für Impfungen gestellt hat, behält sie die Möglichkeit, nach dem allgemeinen Recht zu klagen (zum Beispiel Arzthaftung, Haftung für fehlerhafte Produkte).

Zum letzten Mal aktualisiert am