E-Zigarette

Was ist das ?

Ein Gerät mit einem Heizelement, das eine Flüssigkeit aus Glyzerin und Propylenglykol erhitzt, der Nikotin und chemische Aromastoffe usw. zugesetzt werden.

Die E-Zigarette ist weniger schädlich als normale Zigaretten, dennoch birgt auch sie Risiken.

Im Gegensatz zu Tabak beinhaltet die Flüssigkeit von E-Zigaretten weder Teer noch Kohlenmonoxid.

Doch E-Zigaretten beinhalten und setzen potenziell gefährliche, wenn nicht sogar krebserregende Stoffe wie Ethanol, Formol, Acrolein, Acetaldehyd sowie Schwermetalle, wie Nickel, Chrom, Blei, Aluminium usw. frei.

E-Zigaretten simulieren das Rauchen

Eine E-Zigarette ist eine elektronische Zigarette, die das Rauchen simuliert. Sie gibt einen geruchlosen oder parfümierten Dampf frei, der Rauch gleicht. Derjenige, der eine E-Zigarette einatmet, ist ein „Dampfer“. Er „raucht“ nicht mehr, sondern „dampft“. Und die Bezeichnung „Dampfen“ wird mit dem Konsum der E-Zigarette assoziiert.

Einwegmodell oder aufladbar

Gleich ob für den Einmalgebrauch oder zum Aufladen, die E-Zigarette besteht immer aus 3 Teilen:

  • einem Mundstück;
  • einem Tank für das Liquid;
  • einer Batterie mit einem Widerstand, der das Liquid erwärmt (Atomizer oder Verdampfer) und es in Dampf verwandelt.

Bei Einwegprodukten bilden diese 3 Teile eine Einheit. Bei aufladbaren Modellen wird mithilfe eines Flakons Liquid in den Tank gefüllt oder die Kartusche wird gewechselt.

E-Liquid

Das E-Liquid ist die Flüssigkeit zum Auffüllen von E-Zigaretten.

Das in E-Zigaretten enthaltene Liquid besteht im Allgemeinen aus Propylenglykol (das den Dampf erzeugt), Glyzerin und diversen, vielfältigen Zusatzstoffen.

Liquids gibt es mit oder ohne Nikotin: Das Nikotin ist optional und wird in unterschiedlichen Dosierungen angeboten.

Empfehlung – Verwendung von Nikotin

Bei Verschlucken ist Nikotin giftig, oder für Kinder sogar tödlich. Es ruft bei einem Kontakt mit Haut und Schleimhäuten schwere Reizungen hervor. Um jeglichen Unfall zu vermeiden, sollten Sie immer Nachfülleinheiten mit Sicherheitsverschluss verwenden.

Passives Dampfen

Wenn jemand in Ihrer Nähe „dampft“, dann setzt der Dampf potenziell gefährliche Substanzen in die Luft frei. Aber alles ist eine Frage der Menge und Konzentration.

Da es noch an entsprechenden Studien fehlt, sind die längerfristigen gesundheitlichen Risiken von E-Zigaretten bisher noch nicht bekannt. Es laufen Studien, um den Schadstoffgehalt der freigesetzten Dämpfe zu messen.

Rechtliche Bestimmungen für E-Zigaretten

Position der luxemburgischen Regierung

In Luxemburg ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden per Gesetz verboten (Gesetz vom 11. August 2006), doch dieses Gesetz beinhaltet keine Bestimmungen über das „Dampfen“.

Am 6. Juli 2016 hat der Regierungsrat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/40/EU hinsichtlich der Bekämpfung des Tabakkonsums in nationales Recht unterstützt.

Im Rahmen dieses Gesetzesentwurfs wird die Bekämpfung des Tabakkonsums forciert und es werden zahlreiche Aspekte der E-Zigarette reglementiert, wie:

  • ihre Vermarktung;
  • der Inhalt des E-Liquids;
  • der Nikotingehalt des E-Liquids;
  • das Volumen der Nachfülleinheiten;
  • die Aufklärung der Verbraucher;
  • die Werbung.

Durch die Verabschiedung dieses Gesetzes hat die Regierung somit die neuen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Qualität für E-Zigaretten umgesetzt.

Position auf europäischer Ebene

Die E-Zigarette wird durch die Europäische Richtlinie 2014/40/EU vom 3. April 2014 über Tabakwaren geregelt. Das Datum der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist der 20. Mai 2016.

Eine Richtlinie, die sich für den optimalen Schutz der Verbraucher einsetzt

Der Text setzt sich für das Vorsichtsprinzip und den optimalen Schutz der Verbraucher ein. Es werden zahlreiche Aspekte der E-Zigarette geregelt, wie die Vermarktung, der Inhalt des E-Liquids, die Verbraucheraufklärung, der Online-Verkauf und die Werbung.

Es ist beispielsweise vorgesehen, dass:

  • Liquids mit Nikotin kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen;
  • die E-Zigarette und der Nachfüllflakon mit einer Sicherheitsvorrichtung für Kinder versehen sein müssen;
  • die Verpackungen mit einem Warnhinweis in Bezug auf das hohe Suchtpotenzial des Produkts versehen sein müssen.

Eine Richtlinie, die mit der Entwicklung des Produkts mitwachsen soll

Die Richtlinie ermöglicht die mittel- und langfristige Mitverfolgung der Marktentwicklung des Produkts.

Die Mitgliedstaaten werden angehalten, die Marktentwicklungen mitzuverfolgen, einschließlich sämtlicher Aspekte, die darauf hinweisen, dass die Verwendung dieses Produkts Jugendliche und Nichtraucher zum regelmäßigen Tabakkonsum verleiten kann, dass es zu einer Nikotinabhängigkeit, und letztendlich zum Konsum von konventionellen Zigaretten führen kann.

Überdies wird die Kommission am 20. Mai 2016 einen Bericht in Bezug auf die möglichen gesundheitlichen Risiken der E-Zigarette vorlegen. Während die Markteinführung von E-Zigaretten aufgrund von ordnungsgemäß gerechtfertigten Begründungen von mindestens drei Mitgliedstaaten verboten wurde, so kann dieses Verbot von der Kommission unter der Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet werden.

Zum letzten Mal aktualisiert am